Polizei geht gezielt gegen den Cannabis-Tourismus vor

Der Chefarzt der Vorarlberger Polizei, Wilhelm Gruber, über geplante Schwerpunktkontrollen an der Grenze.
Schwarzach Seit dem 1. April dieses Jahres ist der Besitz und Erwerb von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Deshalb steht zu erwarten, dass auch die angrenzenden Bundesländer Vorarlberg, Oberösterreich, Salzburg und Tirol von der Legalisierung betroffen sind. Soll heißen, dass österreichische Cannabis-Konsumenten für einen „legitimen Joint“ mal schnell über die Grenze reisen. Quasi als „Kiffer-Touristen“.
Verstärkte Kontrollen
Da der Konsum dieses Rauschmittels insbesondere in Hinsicht auf die Verkehrssicherheit in Österreich verboten ist, kündigte Innenminister Gerhard Karner verstärktes Augenmerk in Hinblick auf die neue Situation an: „Die Polizei wird verstärkt Kontrollen durchführen, vor allem im grenznahen Bereich, um Suchtmittel und Drogenlenker aus dem Verkehr zu ziehen.“

Wie das in Vorarlberg praktiziert wird, weiß Wilhelm Gruber, Chefarzt der Vorarlberger Polizei. Er ist bei der Planung der Kontrollen stets mit eingebunden.
„Wir werden keine Jagd veranstalten“, so Gruber auf Anfrage der VN und: „Natürlich beobachten wir die Lage im Zuge normaler Streifentätigkeit. So wie gehabt. Je nachdem, wie die Ergebnisse der Kontrollen sind, werden wir maßgeschneidert reagieren“, schließt er eine eventuelle „Aktion scharf“ irgendwann in der Zukunft nicht aus.
Debatte über Grenzwert
Doch ab wann gilt man nach dem Konsum von Marihuana überhaupt als fahruntüchtig? In Deutschland gilt gegenwärtig der Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter Cannabis im Blut. Das ist nicht viel. „Wer einen fetten Joint raucht, hat da schon gleich mal mindestens zehn Nanogramm im Blut“, sagt Gruber und weist auf die Tatsache hin, dass bei einem solchen Wert auch für deutsche Fahrzeuglenker der Führerschein auf dem Spiel steht. Trotz der jüngsten Legalisierung. Deshalb sehe in Deutschland eine Erhöhung des Grenzwertes auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter zur Debatte. Dem Wissenschafter-Gremium zufolge entspricht dieser Wert einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

“Sinnlose Diskussion”
„Und hier stehen wir vor dem Kreislauf einer sinnlosen Diskussion in Deutschland“, betont der Polizeiarzt, „denn einerseits Seite ist dort Cannabis freigegeben, andererseits befürchtet man nun, dass dadurch zu viele Leute den Führerschein verlieren könnten.“
In Österreich ist diese Diskussion ohnehin nicht relevant, denn hier fällt der Cannabiskonsum unter das Betäubungsmittelgesetz und wird nicht toleriert. Schon gar nicht im Straßenverkehr. Schlägt der „Haschomat“, sprich das Drogenvortestgerät an, ist zwingend eine Blutabnahme und eine Führerscheinabnahme vor Ort erforderlich. Eine Untersuchung der Probe erfolgt dann durch das gerichtsmedizinische Institut in Innsbruck. Nach etwa 14 Tagen steht das Ergebnis fest und die Verwaltungsbehörde wird über die Konsequenzen entscheiden.
Konkrete polizeiliche Maßnahmen
Die Landespolizeidirektion Vorarlberg gab am Dienstag die konkreten polizeilichen Maßnahmen bekannt. Etwaige Konsequenzen der nunmehrigen Teillegalisierung dieses Suchtmittels könnten grenzüberschreitender Suchtgifthandel mit Ausgangspunkt Deutschland, aber auch etwaige Gefahren durch beeinträchtigte Lenker im Straßenverkehr sein. Um das bestehende und hohe Sicherheitsniveau in Vorarlberg auch weiterhin gewährleisten zu können, sind kriminalpolizeiliche Maßnahmen sowie verstärkte Verkehrskontrollen geplant.
Kriminalpolizeiliche Aktionen
• Die Landespolizeidirektion Vorarlberg hat in den letzten Monaten und Jahren ein verstärktes Augenmerk auf Drogen im Straßenverkehr gesetzt und die Anzahl von Schwerpunktaktionen mit Unterstützung von Polizeiärzten erhöht.
• Aufgrund der Legalisierung in Deutschland werden gezielte Kontrollen insbesondere auch im grenznahen Raum durchgeführt.
• Weiters soll durch kriminal- und fremdenpolizeiliche Schwerpunktaktionen entlang der deutsch-österreichischen Grenze auch der grenzüberschreitende Suchtgifthandel bekämpft werden.
• Im Einsatz stehen hierbei besonders ausgebildete Bezirkskräfte (auch Zivilstreifen) wie auch die Spezialisten der Landesverkehrsabteilung (ebenfalls uniformiert und in zivil), zudem Exekutivbedienstete des Kriminaldienstes.
Appell
Die Landespolizeidirektion Vorarlberg appelliert an die Verkehrsteilnehmer, sich an die schwerwiegenden Konsequenzen einer Suchtgiftbeeinträchtigung am Steuer zu erinnern und keinesfalls nach einem allfälligen Drogenkonsum in Deutschland ein Fahrzeug zu lenken – weder in Deutschland, noch in Österreich oder sonst wo. Die Strafen hierfür sind empfindlich und können schwerwiegende Konsequenzen für das weitere persönliche Leben nach sich ziehen, z.B. dauerhafter Verlust einer Lenkberechtigung. Darüber hinaus stellen suchtgiftbeeinträchtigte Lenker eine enorme Gefahr im Straßenverkehr dar.