Bahnschranke bestellt: Kommt jetzt doch die Verkehrsbremse für das Montafon?

VN / 04.04.2024 • 07:01 Uhr
Eisenbahnkreuzung, Alma-Kreuzung, L188
Die Alma-Kreuzung zwischen Lorüns und St. Anton: Kommt hier eine Schranke hin? Bilder: VN/JUN

Um den Bescheid für die Bahnschranke zwischen Lorüns und St. Anton zu umgehen, will man sich bei der Alma-Kreuzung anders behelfen. Ob die Maßnahmen allerdings fruchten und damit die Schranke verhindert werden kann, bleibt abzuwarten.

Montafon Kommt jetzt eine Schranke bei der Eisenbahnkreuzung Alma zwischen Lorüns und St. Anton, oder nicht? Diese Frage kann momentan weder die Montafonerbahn noch der Stand Montafon beantworten. Keiner will diese Bahnschranke, so viel ist klar. Sie zu verhindern, das ist das Ziel, doch der Bescheid steht und ist nach wie vor gültig. Bis 24. August 2024 muss die Montafonerbahn die Schranke installiert haben. Verhindern kann man diesen Bescheid der Eisenbahnbehörde nur, wenn man die Alma-Kreuzung bis dahin baulich verändert hat, sodass diese neu begutachtet werden muss.

Der Bescheid kommt nicht von irgendwoher. Die Eisenbahnbehörde hat sich die Kreuzung genau angeschaut und konnte dort einen Unfallhäufungspunkt feststellen. Also veranlasste sie, dort eine Schranke zu installieren, um die Eisenbahnkreuzung zu entschärfen und für Autofahrer sicherer zu machen. Eigentlich war zuerst geplant gewesen, dass man die Schranke durch die Ortsumfahrung Lorüns verhindern könnte. Doch da die Ortsumfahrung vorerst nicht kommt, ist eine Bahnschranke unumgänglich.

Haltestelle Tschagguns, Bahnhaltestelle, Bahnhof
Bei der Tschaggunser Haltestelle gibt es bereits einen Bahnübergang mit Rotlichtüberwachung.

So leicht geben sich die Bürgermeister aus dem Montafon, das Land und die Montafonerbahn nicht geschlagen. Die Montafonerbahn hat die (noch) schrankenlose Kreuzung vom Landesstraßenamt prüfen lassen. Dieses hat nicht nur die Herabsenkung auf 60 km/h verordnet, sondern auch eine Rotlichtüberwachung. Letztere muss bis September umgesetzt worden sein. Der eine Bescheid hat aber nichts mit dem anderen Bescheid zu tun. Im schlechtesten Fall kann also beides kommen, ein beschrankter Bahnübergang mit Rotlichtüberwachung – was keinen Sinn machen würde. „Denn bei geschlossenen Schranken kann niemand die Kreuzung überqueren und somit ist die Rotlichtüberwachung sinnlos“, so Standesrepräsentant Jürgen Kuster. Doch wenn die Rotlichtüberwachung vor Ablauf der Frist für die Schranke installiert worden ist, kann die Eisenbahnbehörde eventuell den Bescheid für die Schranke aufheben – vorausgesetzt die gesetzten Maßnahmen reichen für die Sicherheit aus.

Die Errichtung einer Schranke zusammen mit einer Rotlichtüberwachung ist zumindest ein sportliches Unterfangen, wie Guntram Netzer, mbs-Bahnbetriebsleiter, erklärt. Bei der Rätikonkreuzung hatte die Montafonerbahn für die Umsetzung ein Jahr Zeit gehabt, jetzt nur sechs Monate. Wenn die Kabelwege auf Fremdgrundstücke verlaufen, braucht es zudem ein Bauverfahren. „Die Zeit ist sehr knapp bemessen“, sagt Guntram Netzer. Die Schrankenanlage kostet eine Million Euro, die Rotlichtüberwachung nochmals 60.000 Euro. Falls die Schranke bei der Alma-Kreuzung obsolet wird, hätte die Montafonerbahn schon einen alternativen Standort für sie gefunden, denn bestellen muss die Montafonerbahn die Schranke so oder so.