Kein Bargeld, aber Arbeitspflicht für Asylwerber

Zwei Ideen schweben der ÖVP vor. Nur bei der Umsetzung stockt es. Land sieht Bund am Zug.
Schwarzach Eigentlich sollten Asylwerber bereits zur Arbeit verpflichtet werden können. Zumindest, wenn es nach Landesrat Christian Gantner (ÖVP) geht. Der „Vorarlberg-Kodex“ wäre der Schlüssel dazu. Allein: Man könne ihn nicht umsetzen, da der Bund mit der notwendigen Verordnung auf sich warten lasse, erklärt Gantner auf VN-Anfrage. Geduld benötigt er auch bei der Einführung einer Bezahlkarte für Asylwerber. Hier steht eine österreichweite Lösung aus. Ein erster Testlauf ist in Oberösterreich angekündigt. Erst danach sollen aus Sicht des Innenministeriums die anderen Bundesländer nachziehen können.

Maximal 50 Euro
Die ÖVP fürchtet unter anderem, dass Asylwerber ihr Geld nicht sachgemäß verwenden, sondern etwa ins Ausland überweisen. Die Idee von Innenminister Gerhard Karner ist also, alle Leistungen auf eine Karte zu bringen, deren Nutzung auf Lebensmittel und Kleidung beschränkt sein soll. Maximal 50 Euro zur freien Verfügung könnte den Asylwerbern zur freien Verfügung stehen. Gantner wartet ab: „Die Implementierung einer solchen Sachleistungskarte ist nur dann sinnvoll, wenn diese österreichweit umgesetzt wird. Wir werden sehen, ob der Pilotversuch in Oberösterreich weitere Erkenntnisse hinsichtlich des Nutzens bringen wird.“ Einen Vorarlberger Alleingang schließt der Landesrat nicht aus, sollte eine österreichweite Lösung scheitern. Das kündigte er bereits vor wenigen Wochen an.

Arbeitspflicht: Bund in der Pflicht
Abwarten heißt es auch bei der Arbeitspflicht, die über den „Vorarlberg Kodex“ umgesetzt werden soll. Geht es nach der ÖVP, sollen Asylwerber in der Grundversorgung ein Dokument unterschreiben, das sie zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Wer sich nicht daran hält, müsste etwa mit Kürzungen beim Taschengeld rechnen. Ziel sei, dass Asylwerber mit anderen ins Gespräch kommen und einen geregelten Tagesablauf haben.
„Wesentliche Voraussetzung für den ‚Vorarlberg Kodex‘ ist eine Verordnung des Bundes“, sagt Gantner. Mit dieser müsse die Möglichkeit für Asylwerber, Hilfstätigkeiten auszuüben, erst ausgeweitet werden. „Aktuell können sie sich lediglich im Rahmen von gemeinnützigen Tätigkeiten für Einrichtungen des Bundes, des Landes und der Gemeinde einbringen“, kritisiert der Landesrat. „Der Wunsch ist, dass der Anwendungsumfang für gemeinschaftliche Hilfstätigkeiten bis hin zur vormaligen Nachbarschaftshilfe erweitert wird.“
Aktuell erhalten Asylwerber für gemeinnützige Tätigkeiten vier Euro pro Stunde. Alleinstehende Personen dürfen bis zu 110 Euro pro Monat dazuverdienen. Wer mehr verdient, erhält im Gegenzug weniger Geld in der Grundversorgung.
So viel Geld erhalten Asylwerber Tatsächlich
Aktuell befinden sich 3267 Personen in der Grundversorgung des Landes. Diese unterteilen sich in 1756 Asylsuchende und 1511 Kriegsvertriebene aus der Ukraine.
Nur wenige von ihnen – konkret 553 Personen – befinden sich in Privatquartieren. Sie erhalten einen monatlichen Mietzuschuss von maximal 165 Euro für Einzelpersonen und 330 Euro für Familien.
Wer sich in einem Grundversorgungsquartier befindet – 2556 Personen – erhält neben dem Taschengeld von 40 Euro pro Monat, ein Bekleidungsgeld von 12,5 Euro und ein Verpflegungsentgelt von 260 Euro bei Erwachsenen und 145 Euro bei Minderjährigen. Das sind bis zu 312,5 Euro, als rund zehn Euro pro Tag, die zusätzlich zur Unterkunft zur Verfügung stehen.
Vom Land vollversorgt werden derzeit 158 ukrainische Kriegsvertriebene in zwei größeren Quartieren in Nenzing und Gaschurn. Sie erhalten Taschen- und Bekleidungsgeld.