Biker mit 169 Sachen unterwegs: Motorrad beschlagnahmt

VN / 06.05.2024 • 13:34 Uhr
Beschlagnahme
Das von der Polizei vorläufige beschlagnahmte Motorrad. Polizei

Massive Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Super-Duke zwischen Mellau und Au.

Mellau Wie die Polizei mitteilt, ist ein 55-jähriger österreichischer Motorradfahrer bereits am vergangenen Samstag gegen 14 Uhr nach einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung auf der L200 von Mellau Richtung Au von einer Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung angehalten und kontrolliert worden. Der Mann war mit einem Motorrad der Marke KTM (Super-Duke) auf der L200 mit 178 km/h unterwegs gewesen. Die Fahrt wurde mittels Video aufgezeichnet und die Übertretung ausgewertet.

Die schlussendliche Auswertung ergab eine vorweisbare Geschwindigkeit von 169 km/h anstatt den erlaubten 80 km/h (Freiland). Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen, die seit März 2024 gelten, wurde das Motorrad am Anhalteort von den Beamten vorläufig beschlagnahmt und der Behörde überstellt.

Bestimmung für Beschlagnahme

Die Organe der Straßenaufsicht haben unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit Fahrzeuge vorläufig zu beschlagnahmen, wenn mit technischen Hilfsmitteln festgestellt wurde, dass der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten hat.

Rechtsfolgen für den Lenker bei Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 60 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets:

• Geldstrafe: 500 bis 7500 Euro

• Führerscheinentzug: mindestens drei Monate

• vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs bis zu zwei Wochen

• Möglichkeit der Beschlagnahme und des Verfalls des Fahrzeugs, wenn innerhalb der letzten vier Jahre die Lenkberechtigung wegen einer der in § 7 Absatz 3 Z 3 FSG (gefährliche Verhältnisse, besondere Rücksichtslosigkeit) oder Z 4 (Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets) entzogen worden ist.