Zweifache Mutter starb nach Kollision mit Lkw

Lkw-Lenker nach tödlichem Unfall mit Fahrradfahrerin am Bezirksgericht Feldkirch verurteilt.
Feldkirch Am 7. Februar dieses Jahres gegen 7 Uhr morgens fuhr ein 35-jähriger Einzelunternehmer mit einem Lkw von Frastanz kommend auf der L190 Richtung Feldkirch. Plötzlich fiel ihm ein, dass er bei einer anderen Baustelle noch etwas abgeben musste. Er bog auf einen Kiesparkplatz ein, wendete dort und wollte wieder Richtung Frastanz in die Straße einfädeln. „Ich habe in beide Richtungen geschaut, aber keine Radfahrerin gesehen“, so der Angeklagte bei der Verhandlung am Bezirksgericht Feldkirch, den das Verfahren sichtlich mitnimmt.
Der weiße Lkw stand damals parallel zur Straße, beschleunigte und da krachte es auch schon. Die Radfahrerin, eine zweifache Mutter, hatte er einfach nicht gesehen. Sie war von rechts gekommen, also auf der Nebenfahrbahn entgegen seiner Fahrtrichtung.
In psychotherapeutischer Behandlung
Seit dem Unfall ist der 35-Jährige in psychotherapeutischer Behandlung. Er kann die Bilder von der am Boden liegenden, blutenden Frau nicht vergessen.„Ich habe niemanden gesehen“, wiederholt der Angeklagte, der mit den Tränen kämpft. „Meine Mandantin hatte ein Licht auf ihrem Fahrradhelm, der Lkw-Lenker hat vermutlich einfach nicht damit gerechnet, dass von rechts etwas kommen könnte“, so Rechtsanwältin Andrea Höfle-Stenech, die für die Hinterbliebenen ein Trauerschmerzengeld fordert.
Die Radfahrerin prallte gegen die Windschutzscheibe, der Helm wurde irgendwo im Gelände gefunden. „Ich habe mich sofort um sie gekümmert und den Notruf gewählt, da atmete die Frau noch“, erinnert sich der bislang Unbescholtene. Er hoffte bis zuletzt, dass sie sich im Krankenhaus erholt und wieder gesund wird. Doch die zweifache Mutter, die in Liechtenstein als Lehrerin unterrichtete und an jenem Morgen auf dem Weg zur Arbeit war, erlag ihren schweren Verletzungen.
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Sachverständiger am Wort
Der verkehrstechnische Sachverständige Christian Wolf rekonstruiert die Situation und stellt sie sogar in Versuchen nach. „Selbst ein unbeleuchtetes Fahrrad ist an der betreffenden Stelle 80 Meter weit sichtbar“, erklärt er im Gutachten. Je nachdem, von wo die Frau kam, hatte der Lenker mindestens zwei Sekunden freie Sicht auf die Radlerin.
Dabei hatte Wolf sämtliche Bedingungen zugunsten des Lkw-Lenkers ausgerichtet. „Dass die Frau allenfalls auch Schuld trug, spielt im Strafverfahren keine Rolle, sondern ist dann im Zivilverfahren Thema“, so Michaela Österle, Richterin am Bezirksgericht Feldkirch, die den Lkw-Lenker wegen fahrlässiger Tötung zu 720 Euro Strafe verurteilt. Eine Teilschuld trifft die Verunglückte im Zivilverfahren unter Umständen deshalb, weil sie entgegen der Fahrtrichtung fuhr und weil sie den weißen Lkw erkennen konnte, dies als unklare Verkehrssituation einstufen und anhalten hätte können. Den Hinterbliebenen, einem Ehemann und zwei Kindern, werden jeweils hundert Euro Teiltrauerschmerzengeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.