Mordfall Janine G.: Deshalb steht noch kein Prozesstermin fest

VN / 22.05.2024 • 12:25 Uhr
Dietmar Nussbaumer
Richter Dietmar Nußbaumer erläuterte den VN den Grund für die Verzögerung des Verhandlungstermins. Eckert

Verhandlung gegen zwei Angeklagte verzögert sich aus einem bestimmten Grund.

Feldkirch Im März dieses Jahres verfasste die Staatsanwaltschaft Feldkirch die Anklageschrift gegen zwei junge Männer, die im unmittelbaren Zusammenhang mit jener furchtbaren Bluttat stehen, der am 3. März 2022 die 30-jährige Dornbirnerin Janine G. in einer Wohnung in Lustenau zum Opfer fiel.  

<p class="caption">In dieser Wohnung geschah das Ver­brechen im März 2022. <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">vn/hk</span></p>

Hauptangeklagter ist ein 27-jähriger Vorarlberger, dem das Verbrechen des Mordes zur Last gelegt wird und der sich seit 26 Monaten in Untersuchungshaft in der Feldkircher Justizanstalt befindet. Der Mann wird beschuldigt, das Opfer vermutlich aufgrund von Schulden in der Wohnung des nunmehr 21-jährigen Zweitangeklagten getötet zu haben.

Zwei Vergehen

Letzterer befindet sich auf freiem Fuß. Als unmittelbarer Tatzeuge werden ihm die Vergehen der „Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung” sowie „Störung der Totenruhe“ angelastet.

<p class="caption">Der Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Feldkirch. Hier wird der Mordprozess verhandelt, ein Termin steht noch nicht fest. <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">Stadt Feldkirch</span></p>
Der Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Feldkirch. Hier wird der Mordprozess verhandelt, ein Termin steht noch nicht fest. Stadt Feldkirch

Die schwierigen Ermittlungen zogen sich zwei Jahre dahin, doch nun liegen schon seit Längerem liegen die Anklageschrift und auch verschiedene Gutachten auf dem Tisch. Ein Verhandlungstermin hätte also schon festgelegt werden können. Wäre da nicht ein gewisser Umstand, der den Termin für den Geschworenenprozess verzögert.

Akt beim Oberlandesgericht

Richter Dietmar Nußbaumer, Sprecher des Landesgerichtes Feldkirch, erläuterte den VN auf Anfrage den Grund dafür: „Der Zweitbeschuldigte hat Einspruch gegen die Anklageschrift erhoben, weshalb der Akt seit 10. April beim Oberlandesgericht Innsbruck liegt.“

Wie die VN aus sicherer Quelle erfuhren, versteht sich der Zweitangeklagte nur als Kronzeuge und will wegen seiner vergleichsweisen harmlosen Vergehen nicht vor das Schwurgericht.

Fall für Einzelrichter

Tatsächlich wäre er selbst ein Fall für eine Einzelrichterverhandlung, die vermutlich in einer Stunde erledigt sein könnte. In diesem Fall würden ihm laut seines Rechtsanwaltes Sanjay Doshi auch bessere Rechtsschutzmittel (Schuldberufung etc.) zur Verfügung stehen.

Sanjay Doshi, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Sanjay Doshi vertritt den Zweitangeklagten. VN

Doch der öffentliche Ankläger der Staatsanwaltschaft Feldkirch ist dem Vernehmen nach entschlossen, den Zweitbeschuldigten nicht gesondert, sondern gemeinsam mit dem mutmaßlichen Haupttäter anzuklagen.

Ob dem Einspruch des Lustenauers beim Oberlandesgericht tatsächlich stattgegeben wird, steht noch nicht fest. „Sobald aber eine Entscheidung vorliegt, wird es bis zum Verhandlungstermin voraussichtlich nicht mehr lange dauern“, so Richter Nußbaumer zu den VN.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

 

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.