„Ich bin Tierschützer, kein Tierquäler!“

VN / 06.06.2024 • 15:29 Uhr
Vegetation und Frost osef Möth in seinem Weinberg und schauen uns die Knospen an, die vielleicht zu früh zu treiben beginnen.
Sepp Möth (49): “Bin mir keiner Schuld bewusst.” vn/paulitsch

Bregenzer Winzer Sepp Möth bei Prozess am Landesgericht Feldkirch angeklagt.

Feldkirch Anfang November vergangenen Jahres preschte der „Verein gegen Tierfabriken“ (VGT) gegen den Bregenzer Weinbauer Sepp Möth (49) vor (die VN berichteten).

“Vögel verenden qualvoll”

Mit schweren Vorwürfen. So hätte es der Winzer zu verantworten, dass Wildvögel qualvoll in den Schutznetzen seiner Weinreben verenden würden. Und das täglich. Möth hätte davon gewusst, nahmen die Tierschützer an und begründeten dies in einer Aussendung unter dem Titel „Winzer lässt Vögel in Netzen verrecken“ wie folgt: „Weil sich anscheinend täglich sehr viele Tiere in den Netzen verfangen und die Weinstöcke von ihm regelmäßig überprüft werden. Diese Netze sind laut einer kundigen Person nicht fachgerecht angebracht, ob bewusst oder unbewusst, steht offen zur Spekulation.“

Sepp Möth, Winter, Vögel
In den Netzen verfingen sich immer wieder Vögel. vgt

Der VGT, allen voran dessen Aktivistin Sandra Pfister alias Sandy Peng, erstattete zunächst Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Dann schaltete sich auch die Vorarlberger Tierschutzombudsfrau Karin Keckeis ein und erstattete ihrerseits Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch, die dann tatsächlich ein Verfahren gegen Möth einleitete. Und zwar nach dem Paragraphen 222 (Tierquälerei).

Sandy Peng
Als Zeugin zum Prozess geladen: VGT-Aktivistin Sandy Peng.

Der Prozesstermin gegen den Bregenzer Winzer am Landesgericht Feldkirch ist mit dem 9. Juli festgelegt, wie Richter Dietmar Nußbaumer, Leiter der dortigen Medienstelle, den VN am Donnerstag bestätigte.

Anzeige der Tierschutzombudsfrau

„Das Verfahren basiert auf einer Anzeige der Tierschutzombudsfrau des Landes Vorarlberg. Der Tatvorwurf seitens der Staatsanwaltschaft lautet, der Angeklagte habe im September/Oktober 2023 in Bregenz zahlreichen Wildvögeln, unter anderem Kuckucksvögel, Stare, Singdrosseln, Rotkelchen und Falken unnötige Qualen zugefügt, indem er auf dem von ihm bewirtschafteten Weinfeld ungeeignete Netze unsachgemäß anbrachte, wodurch sie die Vögel in diesem verfingen, nicht mehr befreien konnten und qualvoll verendeten. Es gilt die Unschuldsvermutung“, zitierte Nußbaumer aus dem Anklagevorwurf.

“Stelle mich der Verantwortung”

Möth selbst ist sich keiner Schuld bewusst, betonte aber gegenüber den VN: „Ich stelle mich der Verantwortung.“ Der Winzer hatte die Notwendigkeit der Netze schon früher damit begründet, dass die Trauben nur mit dieser Schutzmaßnahme vor einem 100-prozentigen Schaden bewahrt werden könnten.

Gericht
Die über den Reben zum Schutz der Trauben angebrachten Netze. VGT

“Legitimierter Ernteschutz”

Dem Prozess am Landesgericht sieht der Bregenzer, der von der Anwaltskanzlei Reiterer/Ulmer vertreten wird, gelassen entgegen. „Bei den angebrachten Netzen handelt es sich um einen legitimierten Ernteschutz, sie sind gesetzlich zulässig.“

„Ich selbst habe ständig einen Konsens mit dem VGT gesucht, doch nie eine Antwort bekommen“, sagte Möth und betonte noch: „Der Tierschutz braucht einen Fürsprecher und ich selbst bin ein Tierschützer und kein Tierquäler.“ Man fange die Vögel durch die Anbringung der Netze ja nicht bewusst, sondern wolle die Trauben schützen.

„Hier stellt sich für mich die Frage, warum der VGT eine solche Vorgehensweise für nötig hält, nur um damit den Nutzen zu haben, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für sich zu erregen“, so der Winzer.

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