Wüste Drohungen an den Betreiber eines Sex-Clubs

VN / 12.06.2024 • 13:15 Uhr
Angeklagter
Der Beschuldigte zeigte sich vor Richter Theo Rümmele vollumfänglich geständig. vn/gs

Vorarlberger fühlte sich in Etablissement um 150.000 Euro abgezockt. Das hatte Folgen.

Feldkirch Der 30-jährige Oberländer hätte nach einem Immobilien-Erbe ein gut betuchtes Leben führen können. Wäre da nicht dieser Erotik-Club in der grenznahen Schweiz gewesen, in dem er wegen seines leidenschaftlichen Triebes alles bis auf den letzten Cent verscherbelte.

Nun findet sich der derzeit beschäftigungslose Mann auch noch als Beschuldigter am Landesgericht Feldkirch wieder, angeklagt wegen gefährlicher Drohung und Nötigung.

Ins Gästebuch geschrieben

Zielsubjekt seines Zorns war der Betreiber des Clubs. Von verschiedenen Orten in Vorarlberg aus schrieb der Oberländer online in das Gästebuch des Etablissements oder auch per persönlicher E-Mail an den Betreiber Drohungen und Beschimpfungen, die da lauteten:

„Du verdammter Hurensohn! Ich werde dich erschießen in deinem Club, du wirst an einem Herzinfarkt sterben. Deine Mutter wird sich für deine Abzocke in ihrem Grab für dich schämen, du dreckiger Zuhälter!“

Geistige Beeinträchtigung

Vor Gericht bekennt sich der Angeklagte für schuldig. Ihm wurde zwar von ärztlicher Seite eine geistige Beeinträchtigung attestiert, doch er gibt beim Prozess unumwunden zu: „Bei fünfzig Prozent der Mails habe ich gewusst, was ich schreibe.“

“Ließ 400.000 Euro liegen”

Er habe sich im Club abgezockt gefühlt. „Insgesamt habe ich dort an die 400.000 Euro liegen lassen, auch im Casino. Wenn ich vier Getränke konsumiert hatte, wurden mir acht verrechnet. Die haben mich um insgesamt 150.000 Euro betrogen“, hatte sich der Angeklagte zusammengerechnet. Deshalb habe er dem Club-Betreiber durch seine Drohungen versucht, diesen Betrag abzunötigen. Allerdings erfolglos. Stattdessen flatterte dem 30-jährigen eine Anklage ins Haus.

prostitution feature bordell
Der Angeklagte gab an, an die 400.000 Euro im grenznahen Schweizer Etablissement ausgegeben zu haben. symbol/hartinger

Geldbuße an den Staat

Doch aufgrund des prompten Geständnisses und einer gewissen psychischen Einschränkung des Beschuldigten findet Richter Theo Rümmele mit einer Geldbuße von 320 Euro im Rahmen einer Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) ein Auslangen. Der Oberländer ist mit dieser Entscheidung einverstanden und mit ihm auch Staatsanwalt Richart Gschwenter.

Doch eines gibt der Richter dem Gebüßten noch mit mahnenden Worten auf den Weg: „Zahlen Sie den Betrag und lassen Sie das mit der Schreiberei. Sonst gibt es beim nächsten Mal ein Urteil und eine Vorstrafe.“