Kuh die Zunge herausgerissen: Schuld bleibt teils ungeklärt

Einer von drei angeklagten Landwirten wurde allerdings schon verurteilt. Er ließ seine Kuh unbehandelt.
Feldkirch Drei Männer sitzen auf der Anklagebank am Landesgericht Feldkirch. Es handelt sich um Landwirte aus dem Bezirk Bregenz im Alter von 22, 36 und 69 Jahren. Den beiden Jüngeren wird vorgeworfen, eine Kuh, die nicht in den Klauenstand wollte, die Zunge angebunden und dermaßen daran gezerrt zu haben, dass dabei einige Zentimeter abgetrennt wurden.
Keinen Tierarzt geholt
Dem Vater des 22-Jährigen, er war der Eigentümer des Tieres und auf seinem Hof spielte sich der Vorfall ab, wird angelastet, dass er keinen Tierarzt auf den Hof holte und auch kein Schmerzmittel organisierte. „Das Tier ohne Schmerzbehandlung zu lassen, hat ihm garantiert unnötige Qualen bereitet. Und zwar bei jeder Futteraufnahme“, so der Sachverständige, Tierarzt Erik Schmid.
Vater verurteilt
Dass nach dem schmerzhaften Vorfall lediglich ein deutscher Tierarzt telefonisch konsultiert wurde, ist laut Richter Alexander Wehinger zu wenig. Zudem ist unklar, was der Fachmann genau sagte. Dass das Tier weiterhin lebensfähig war, scheint außer Zweifel, doch es ohne Schmerzbehandlung einfach stehen zu lassen, ist Tierquälerei. Mehrere Tage begnügte sich der Bauer damit, dass das Tier weiterhin weiches Futter fraß und auch trank.

Hohe Geldstrafe
„Das ist logisch, die Kuh hatte Hunger. Eine Hochleistungskuh hat einen enormen Energiebedarf, aber das ist kein Zeichen, dass sie keine Schmerzen hat“, stellt Erik Schmid klar. „Ich bin kein Tierquäler und das lasse ich mir nach 55 Jahren Landwirt auch nicht nachsagen. Die Kuh war topfit“, meint hingegen der Landwirt. 12.000 Euro Geldstrafe werden ihm auferlegt, 6000 Euro davon auf Bewährung, der Rest ist zu zahlen. Der Landwirt bekämpft die Entscheidung.
Weiteres Gutachten
Die beiden Jüngeren bestehen darauf, dass die Kuh sich die Zunge selbst abgebissen haben muss, als sie beim Klauenstand unglücklich stolperte. Sie geben an, sie habe kaum geblutet, als das mehrere Zentimeter lange Stück Zunge aus dem Maul fiel. Schmid hält diese „Sturzversion“ für äußerst unglaubwürdig und untermauert dies mit mehreren Argumenten. Zum einen hätte die Zunge dann stark geblutet, außerdem wären andere Spuren auf der Zunge feststellbar. Schmid legt folgende Erklärung dar: Wenn man an einer Zunge fünf bis zehn Minuten heftig zieht, sie zudem abgeschnürt wird, wird die Durchblutung gestört, der vordere Teil schwillt an. Wenn sie dann abreißt, blutet es kaum. Schmid suchte in der Literatur nach „Zungenabbeißen“ bei Kühen. In 30 Jahren ein Fall und da hat ein Pferd einer Kuh die Zunge abgebissen und nicht sie sich selbst. Verteidiger Clemens Achammer gibt sich damit nicht zufrieden. Er will ein veterinär-gerichtsmedizinisches Gutachten. Das wird jetzt eingeholt.