Vorarlberger Stadtpolizei fühlt sich um Millionensumme geprellt

Warum ein Ex-Personalvertreter für die Sicherheitswachen von Feldkirch, Dornbirn und Bregenz vor Gericht ins Gefecht zieht.
Feldkirch Der Feldkircher Simon Winter (39) war Beamter der Sicherheitswache in Feldkirch. Jetzt nicht mehr. Heute arbeitet er für ein Unternehmen in Liechtenstein. Unstimmigkeiten in einer brisanten Angelegenheit haben ihn dazu veranlasst, den Job bei der Stadtpolizei aufzugeben. Doch nur dienstlich, nicht arbeitsrechtlich. Denn hier gibt der 39-Jährige nicht auf. Er zieht vor das Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch. Und das ist der Grund:
Nachtdienstzulage verweigert
Beamte der Vorarlberger Sicherheitswachen von Feldkirch, Dornbirn und Bregenz haben pro Monat durchschnittlich sechs bis sieben Mal Nachtdienst zu leisten. Andere Stadt- oder Gemeindepolizeidienststellen – wie etwa die Sicherheitswache in Bludenz – müssen das nicht. Weil es oft kleinere Dienststellen sind und wegen weniger Personal keine Nachtdienste möglich sind. Stadtpolizisten sind keine Angestellten des Innenministeriums, sondern eben der Stadt. Und auch sie haben ein Recht auf die Nachtdienstzulage.

Doch dieser Bonus wird ihnen in Feldkirch, Bregenz und Dornbirn verweigert. Obwohl den Beamten diese Zulage seit Einführung des Gemeindeangestelltengesetzes (GAG 2005) zusteht. Aber sie sehen keinen Cent. Und das geht Simon Winter gegen den Strich. Seit Jahren.
Der 39-Jährige zu den VN: „Ich habe zwei Jahre lange als Personalvertreter der Sicherheitswache Feldkirch um diese Nachtdienstzulage gekämpft und im Guten versucht, mit der Stadt ohne Klage einen Kompromiss auszuhandeln. Ich wurde aber sowohl seitens der Stadt Feldkirch als auch vom Gemeindeverband und der Legistikabteilung des Landes nur hingehalten.“
“Nebenbezügeverordnung”
Die Begründung ist laut Winter banal: „Die berufen sich auf eine nachteilige Nebenbezügeverordnung aus dem Jahr 1980, die aber seit dem Inkrafttreten des GAG im Jahr 2005 nicht mehr anwendbar ist.“ Dennoch: Stadt, Gemeindeverband und Legistikabteilung hätten angesichts der Forderungen Winters erst nach eineinhalb Jahren Signale zur Gesprächsbereitschaft gezeigt, etwa mit dem Angebot einer Nachtdienstzulage von 35 Euro. Dazu Winter: „Dieses Angebot haben sie dann aber aufgrund meiner Klage zurückgezogen und mir gesagt, dass sie erst das Ergebnis des Verfahrens abwarten wollen.“

Drei Jahre rückwirkend
Gesetzlich stehen Gemeindeangestellten jedoch 84 Euro Zulage pro Nachtdienst zu. Die Angelegenheit betrifft in Vorarlberg 70 bis 80 Sicherheitswachebeamte. „Da rechtlich ein Anspruch von drei Jahren rückwirkend zusteht und es hier um monatlich etwa 500 Euro geht, kann man sich ausmalen, um wie viel Geld es hier geht“, sagt Winter. Ohne es auszumalen, ergäbe das nach Adam Riese beinahe eineinhalb Millionen Euro, mit denen die betreffenden Städte bei ihrer Polizei in der Kreide steht. Der erste Prozess am Arbeits- und Sozialgericht steht am 24. Juli an.
