Winzer wegen Tierquälerei vor Gericht

VN / 09.07.2024 • 13:32 Uhr
Prozess Möth
Der Bregenzer Winzer Josef Möth muss sich seit Dienstag vor Gericht verantworten. Eckert (2)

Tier- und Ernteschutz und sind offenbar schwer vereinbar, Prozess vertagt.

Feldkirch Nachdem Tierschützer in dem mit Netzen überspannten, 3,5 Hektar großen Weingarten am Bregenzer Brachsenweg gefangene und verendete Vögel fanden, kam es zu einer offiziellen Begehung. Mit dabei die Biologin Sarah Degenhart, Expertin für Natur- und Landschaftsschutz. Das Bild, das sich dort bot, war unschön: Acht tote Vögel, die in den Netzen hoffnungslos verheddert und verendet waren und drei lebende. Selbst wenn die Vögel lebend geborgen werden, sind diese oft schwer verletzt. Beispielsweise durch die Nylonnetze bis auf die Knochen durchgescheuerte Stellen oder gebrochene Flügel. Auch wenn der Ausgang des Prozesses noch offen ist, eines wird bereits in der ersten Verhandlung klar: Beim Ernteschutz in kommerziellen Wein- und Obstgärten kann das Tierleid zwar minimiert, jedoch kaum ausgeschlossen werden.

Klima maßgeblich

Gefunden wurden Kuckucksvögel, Stare, Singdrosseln, Falken und Rotkelchen. Ihnen allen wurden die Rebennetze zum Verhängnis. Der Winzer Josef Möth, der sich wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten muss, weil er laut Strafantrag „ungeeignete Netze unsachgemäß“ gespannt haben soll, sagt: „Ich bin doch kein Tierquäler“. Und er erklärt, welche Probleme sich beim Weinbau, speziell in Vorarlberg auftun.

Ihm wird ein Foto von einem vorbildlich angebrachten, engmaschigen Netz gezeigt. Enganliegend ist es lediglich um den oberen Teil eines Rebstockes gespannt. „Das funktioniert bei uns nicht, bei der Feuchtigkeit bei uns würde das Laub sofort anfangen zu schimmeln, Pilzbefall wäre die Folge, das geht nur bei trockenem, heißem Klima“, erklärt der Weinbauer, der in Niederösterreich seine Winzerausbildung gemacht hat. Zu seiner Verteidigung bringt er ein, dass er auch Praktika im Bodenseeraum absolvierte und man dort die Reben genauso schützte, wie er es im Brachsenweg machte. Ein grobmaschiges Netz eng um die Stöcke zu wickeln, würde nichts bringen, so Möth, denn da könnten die Vögel ebenso durchpicken.

Prozess Möth
Sagte als Zeugin aus: Sarah Degenhart, Expertin für Natur- und Landschaftsschutz.

Für und wider

Sarah Degenhart ist Biologin. Sie ist in der Beurteilung von Natur- und Landschaftsschutz die Fachfrau. Sie weiß beispielsweise, dass ein seitliches Abspannen der Netze bis auf den Boden zumindest Vögel ab einer gewissen Größe daran hindern würde, in die überspannte Fläche hineinzukommen. Doch für andere Tiere, wie beispielsweise den Igel, birgt diese Variante wiederum Gefahren. Akustische Abschreckung, so die Expertin als Zeugin, würde zwar keinen Vogel töten, allerdings hätte auch die ständige Störung Auswirkungen auf die Population. Auch diese Methode hat der Winzer angewendet, aber zum einen gewöhnen sich die Vögel daran, zum anderen belästigen Schüsse oder andere Lärmfaktoren in dem Siedlungsgebiet alle Tiere und auch Menschen. Der Prozess wurde vertagt, denn weitere Details müssen geklärt werden.

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