Exklusiv: Altacher Vizebürgermeisterin für befangen erklärt

VN / 23.07.2024 • 14:49 Uhr
Exklusiv: Altacher Vizebürgermeisterin für befangen erklärt
Die Entscheidung der Behörde ist gefallen.Gemeinde Altach, Frederick Sams

Die beiden Aufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister Markus Giesinger wurden nun von der zuständigen Behörde geprüft.

ALTACH Die BürgerListe Altach + Grüne (BLA.G) reichte zwei Aufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister Giesinger in Bezug auf die Gemeindevertretersitzung am 30. April und die damit verbundene Abstimmung zur „Variante Kratten“ ein. Einer der beiden Aufsichtsbeschwerden wurde nun stattgegeben.

Die Beschwerden nahmen unter anderem Bezug auf Vizebürgermeisterin Susanne Knünz-Kopf und den Unternehmer Franz Kopf. Knünz-Kopf wurde vorgeworfen, bei der Abstimmung befangen gewesen zu sein. Laut der BLA.G hätte sie sich aufgrund ihrer familiären Verhältnisse für befangen erklären müssen und sich bei der Abstimmung enthalten sollen. Die Vizebürgermeisterin ist die Cousine von „Kopf Kies+Beton“-Geschäftsführer, Franz Kopf. Außerdem ist ihr Vater, Werner Kopf, Mitgesellschafter des Unternehmens. Sie selbst sei jedoch weder finanziell an der Firma beteiligt, noch bestehe ein Angestelltenverhältnis in jeglicher Form.

Susanne Knünz-Kopf, Altacher Vizebürgermeisterin für befangen erklärt
Susanne Knünz-Kopf ist seit 2020 die Vizebürgermeisterin der Gemeinde Altach.Gemeinde Altach

Entscheidung der Behörde

Die Beschwerde gegen Vizebürgermeisterin Susanne Knünz-Kopf wurde von der Behörde anerkannt. Sie gilt in Bezug auf die Abstimmung vom 30. April nun offiziell als befangen und ihre Stimme für die „Variante Kratten“ wird als ungültig gewertet. „Diese Entscheidung kam für mich etwas überraschend, aber ich akzeptiere sie natürlich“, äußerte sich Knünz-Kopf gegenüber den VN.

Im Jahr 2023 wurde in einer Gemeindevertretersitzung der Grundsatzbeschluss gefasst, dass das vom Schwerlastverkehr betroffene Gebiet entlastet werden muss. Die Vizebürgermeisterin hatte damals von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. „Bei der Abstimmung im April ging es lediglich um die Entscheidung, welche der neun Varianten denn nun umgesetzt werden soll”, erklärte Knünz-Kopf. “Da ich bei der Grundsatzentscheidung nicht als befangen galt, war es für mich schlüssig, dass auch hier keine Befangenheit besteht“, fuhr sie fort. Für sie persönlich stünde die Entlastung der Bürger, die in dem betroffenen Gebiet wohnen, definitiv im Vordergrund.

Exklusiv: Altacher Vizebürgermeisterin für befangen erklärt
Franz Kopfs enthaltene Stimme wird nicht als “gegen den Antrag” gewertet.Frederick Sams

Zweite Aufsichtsbeschwerde abgelehnt

Im Gegensatz dazu wurde die zweite Beschwerde abgelehnt. Sie nahm Bezug auf Franz Kopf, der bei der Abstimmung am 30. April keinen Gebrauch von seinem Stimmrecht gemacht hat. „Ich bin in dieser Angelegenheit nicht befangen. Trotzdem werde ich an der Abstimmung nicht teilnehmen“, äußerte sich der Unternehmer bei der damaligen Gemeindevertretersitzung und verließ den Saal. Die Antragsteller forderten daraufhin in ihrem Beschwerdeschreiben, dass Kopfs Enthaltung bei der Abstimmung als „gegen den Antrag“ gewertet wird. Die Behörde sah jedoch keinen Verstoß gegen das Gemeindegesetz und lehnte die Aufsichtsbeschwerde ab.

Exklusiv: Altacher Vizebürgermeisterin für befangen erklärt

Konsequenzen für die „Variante Kratten“

Mit der Aberkennung von Knünz-Kopfs Stimme und der Bestätigung von Kopfs Enthaltung steht das Abstimmungsergebnis zur „Variante Kratten“ nun bei 13 zu 12 Stimmen. Trotz einer nur knappen Mehrheit bleibt die Zustimmung zur Lkw-Straße also bestehen, was bedeutet, dass das Projekt fortgesetzt werden kann. Ein Baubeginn ist aktuell dennoch nicht möglich.

LKW Trasse Altach, Markus Giesinger
Die Straßen für die geplante Lkw-Trasse sind bereits bestehend, was die Notwendigkeit einer hohen Bodenversiegelung minimiert. Gemeinde Altach

„Wir warten derzeit auf eine Entscheidung im Verfahren für Natur- und Landschaftsschutz“, erklärte die Vizebürgermeisterin und fügte hinzu: „Dadurch, dass nur vier Ausweichen neu errichtet werden müssen und die bereits bestehenden Straßen lediglich befestigt und asphaltiert werden, gehen wir von einem positiven Ergebnis aus.“ Ihrer Einschätzung nach sollte bis Herbst alles geregelt sein. Einen fixen Termin für den Baubeginn gibt es jedoch noch nicht.

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