Brutale Tierquälerei im Montafon: Familienhund vom Balkon geworfen

VN / 26.07.2024 • 11:51 Uhr
Brutale Tierquälerei im Montafon: Familienhund vom Balkon geworfen
Ein Montafoner musste sich wegen Tierquälerei an seiner französischen Bulldogge verantworten. Canva: VN/MAIER / Symbolbild APA

Ein 30-jähriger Mann stand wegen Misshandlung des Familienhundes vor Gericht.

Feldkirch Ein 30-jähriger Mann aus dem Montafon musste sich am Landesgericht Feldkirch wegen Tierquälerei verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, den Familienhund “Maxi” im April dieses Jahres brutal misshandelt zu haben.

Gegen Schopf geschleudert

“Der Angeklagte packte die französische Bulldogge am Halsband, hob den Hund hoch und schleuderte ihn gegen einen Schopf”, schilderte Staatsanwältin Sarah Nenning den grausamen Tathergang. Doch damit nicht genug: “Anschließend hat er den Hund vom Balkon geworfen.” Aus welcher Höhe wurde nicht bekannt. Ebenso unklar blieb, ob das Tier diese brutale Tat überlebte und welche Verletzungen es erlitt.

Reumütiges Geständnis

Der Angeklagte zeigte sich reumütig und bekannte sich schuldig. “Ich habe überreagiert und bereue mein Verhalten zutiefst”, erklärte er vor Richterin Sabrina Tagwercher. Der Hund gehöre seinen Eltern und bei der Erziehung von “Maxi” sei vieles schiefgelaufen. Am Tattag habe die Bulldogge seinen Kollegen in die Wade gebissen. “Das war der Auslöser für mein Verhalten. Ich war sehr wütend”, gestand der Oberländer. Ihm sei bewusst, dass er anders hätte reagieren sollen.

Verteidigung beantragt Diversion

Verteidiger Gerhard Scheidbach betonte, dass sein Mandant die volle Verantwortung für die Tat übernehmen wolle. “Wir beantragen eine Diversion*, da er bislang nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und sich einsichtig zeigt”, so der Rechtsanwalt. Richterin und Staatsanwältin stimmten dem Antrag zu.

Der Montafoner wurde zur Zahlung eines diversionellen Geldbetrags von 1200 Euro verurteilt. “Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt und Ihnen sollte bewusst sein, dass eine Diversion eine einmalige Chance ist”, mahnte Staatsanwältin Nenning am Ende der Verhandlung eindringlich.

*Diversion

Eine Diversion ersetzt ein Strafverfahren und vermeidet einen Schuldspruch. Sie kann vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft angeboten oder von der beschuldigten Person erbeten werden. Es gibt folgende Formen der Diversion: Tatausgleich, Probezeit, gemeinnützige Leistungen und Geldzahlung. Voraussetzungen für eine Diversion sind: kein schweres Delikt, ein geklärter Sachverhalt, keine schwerwiegenden Bedenken, keine schwere Schuld und keine Todesfolge. Nach einer Diversion wird das Verfahren eingestellt und es gibt keinen Eintrag im Strafregister.

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