18-Jähriger bedroht Spitzenpolitiker per Direktnachricht

Ein Unterländer musste sich wegen Drohungen gegen Bundeskanzler Karl Nehammer und Bundespräsident Alexander Van der Bellen vor dem Gericht verantworten.
Feldkirch “Ich werde dich umbringen”, schrieb ein 18-Jährige im Mai per Direktnachricht an den österreichischen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen. Nur eine Minute später erhielt auch der österreichische Bundeskanzler Karl Nehammer eine Drohung vom Handy des Unterländers: “Ich will dich umbringen. Ich kann das nicht mehr mit deiner Regierung”, war darin zu lesen.

Diese beiden Nachrichten blieben jedoch nicht ohne Folgen für den jungen Mann. Die Drohungen wurden zur Anzeige gebracht und der Unterländer musste sich am Landesgericht Feldkirch vor Richterin Sabrina Tagwercher und Staatsanwältin Sarah Nenning verantworten.
Aussagen des Angeklagten
“Bei der Polizei haben Sie ausgesagt, dass Sie die Nachricht an Bundespräsident Van der Bellen geschrieben haben. Bei Bundeskanzler Nehammer können Sie sich nicht mehr daran erinnern”, las Richterin Tagwercher aus den polizeilichen Vernehmungsprotokollen vor.

Da die beiden Drohungen vom Account des Angeklagten mit nur einer Minute Unterschied geschickt wurden, wollte die Richterin von ihm wissen, ob er die zweite Nachricht wirklich vergessen habe. “Ich kann mich auch daran erinnern. Das war definitiv ein Fehler”, gestand der junge Mann reumütig. Den Anlass für die beiden Drohungen wisse er nicht mehr. “Ich glaube, es wurden Aussagen gemacht, die mich gestört haben”, versuchte er zu erklären.
Geldstrafe und Konfiskation
Der vorbestrafte Unterländer war zum Zeitpunkt der Tat noch auf Bewährung. Da er sich seiner Schuld bewusst war und ein Geständnis ablegte, fiel das Urteil milde aus. Der derzeit Arbeitslose wurde zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Seine Bewährung wurde auf fünf Jahre verlängert.
Das Smartphone, welches er zur Begehung der Straftat verwendet hatte, war bereits von der Polizei im Zuge einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden. Es fiel der Konfiskation* zu. Der Beschuldigte bekam sein Telefon (Tatmittel) nicht zurück. “Es tut mir leid, die Drohungen waren nicht so gemeint. Ich würde so etwas auch nie machen”, sagte der Angeklagte am Ende der Verhandlung zu Richterin Tagwercher.
*Konfiskation
Wurde der beschlagnahmte Gegenstand als Tatwerkzeug oder Tatmittel verwendet, wird er eingezogen (konfisziert) und vernichtet. Kann die Staatsanwaltschaft beispielsweise nachweisen, dass ein Smartphone zum Senden von Drohungen genutzt wurde, erhält der Besitzer es nicht zurück. Die Konfiskation ist eine Nebenstrafe, die nur verhängt werden kann, wenn die Täterin oder der Täter vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.