Mordprozess „Janine G.“ beginnt: Am Anfang stehen die Plädoyers.

VN / 29.07.2024 • 15:27 Uhr
Grubwieser, Rabl
Werden am Mittwoch ebenfalls im Schwurgerichtssaal vortragen: DNA-Expertin Petra Hatzer-Grubwieser und Gerichtsmediziner Walter Rabl. Eckert

Urteilsspruch über zwei Angeklagte wird am Mittwochabend erwartet. So sieht der Ablauf des Verfahrens aus.

Feldkirch Am Dienstag um 9 Uhr wird im Schwurgerichtssaal des Feldkircher Landesgerichtes der mit Spannung erwartete Prozess im Fall einer brutalen Bluttat eingeläutet, die traurige Bekanntheit erlangt hat. Es geht um den Mordfall Janine G., begangen am 3. März 2022 in Lustenau.

Zwei Beschuldigte stehen vor Gericht, Hauptangeklagter ist ein 28-jähriger Untersuchungshäftling, ihm wird vorsätzlicher Mord vorgeworfen. Doch er ist nicht geständig.

Matthias Holzmann
Rechtsanwalt Matthias Holzmann hat die Verteidigung des Erstangeklagten übernommen. Holzmann

Zunächst wird vor dem Geschworenensenat Staatsanwalt Markus Fussenegger die Anklageschrift vortragen, ihm folgen anschließend die Eröffnungsplädoyers der Verteidiger. Für den Erstangeklagten wird der Tiroler Rechtsanwalt Matthias Holzmann seinen Verteidigungsvortrag abhalten, ihm folgt für den Zweitbeschuldigten Rechtsanwalt Sanjay Doshi.

Dann sind die Einvernahmen der Angeklagten selbst durch den Senatsvorsitzenden Richter Christoph Stadler vorgesehen. Bekanntlich sind beide nicht geständig, hier stehen Aussage gegen Aussage. Dem Vernehmen nach will sich der Zweitangeklagte zu den Vorwürfen nicht äußern. Er berufe sich auf seine Aussagen vor der Polizei, hieß es.  

Ebenfalls für den ersten Prozesstag sind die Einvernahmen mehrerer Zeugen vorgesehen, die im mittelbaren Zusammenhang mit der Bluttat stehen sollen.

Reinhard Haller erklärte den Geschworenen sein Gutachten.  VN/Hartinger
Gerichtspsychiater Reinhard Haller wird den den Geschworenen sein Gutachten erklären.  VN/Hartinger

Gutachten am Mittwoch

Am Mittwoch sind schließlich die Gutachter an der Reihe. Dabei werden Gerichtsmediziner Walter Rabl (Ergebnisse aus der Obduktion), DNA-Expertin Petra Hatzer-Grubwieser und Gerichtspsychiater Reinhard Haller ihre Resultate präsentieren. Daraufhin folgen die Schlussplädoyers von Staatsanwalt und den Verteidigern, ehe sich der Geschworenensenat zu Beratung zurückzieht, um zum Wahrspruch (Urteil) zu finden.