Rechtsanwalt Veith wieder abgeblitzt mit zu hoher Kostenforderung

Vorarlberger Advokat mit seinen x-Mal überhöhten Honorarforderungen bereits zum fünften Male bei Gerichten abgewiesen.
Feldkirch Zur Vorgeschichte: Rechtsanwalt Edgar Veith aus Götzis hatte vor Jahren 18 Wohnungseigentümer einer Wohnanlage in Mäder hinsichtlich einer Sammelklage vertreten (die VN berichteten). Es ging um Mängel in der Sanitäranlage, die seinen Mandanten Kosten in der Höhe von 100.000 Euro verursachten.
Als noch teurer stellten sich allerdings die Honorarforderungen heraus, die Veith seinen Mandanten anschließend verrechnete. Letztere gingen von 10.000 Euro aus, doch der Anwalt verlangte ursprünglich das Vielfache, nämlich 191.000.

Anwaltschaft gewechselt
Die Mandantschaft wandte sich nun an den Feldkircher Rechtsanwalt Martin Mennel, der hier rechtlich entgegenwirkte. Doch Veith erwies sich mit seinen Forderungen als hartnäckig.
Allerdings wurde er mit den Urteilen vom 15. November 2017 und 3. März 2021 mit seiner Klageforderung wiederholt abgewiesen (zwei Mal auch mit seinen Berufungen am Oberlandesgericht), wobei es aber jeweils zu einer Neuauflage des Verfahrens kam. Nunmehr fällte das Landesgericht Feldkirch zum dritten Mal in dieser Causa ein Urteil.
Falsch aufgeklärt
Das letzte Klagebegehren Veiths in der Höhe von „nunmehr“ 95.860 Euro samt Zinsen wurde erneut abgewiesen. Das Zivilgericht entschied, dass dem Anwalt lediglich 50.330 Euro zustünden. In der Begründung hieß es unter anderem, dass Veith seine Mandanten damals über die Möglichkeit einer Klage auf Verbesserung der bestehenden Mängel hätte aufklären müssen. Damit wären weitaus geringere Anwalts- und Gerichtskosten entstanden.
Rechtsanwalt Mennel dazu: „Der weitere Verlauf bleibt abzuwarten. Es ist damit zu rechnen, dass Anwalt Veith diese Entscheidung bekämpft, sodass auch das Oberlandesgericht Innsbruck sich mit diesem Fall in Bälde zum dritten Mal zu befassen haben wird.“