Deshalb wird der Prozess um die „Causa Reichart“ neu aufgerollt

Am kommenden Montag muss sich der Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzende Alexander Moosbrugger erneut wegen „Übler Nachrede“ verantworten.
Feldkirch Es war am 6. März 2023, als der Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzende Alexander Moosbrugger am Landesgericht Feldkirch wegen „Übler Nachrede“ zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 5400 Euro verurteilt wurde (die VN berichteten).
Moosbrugger wurde vorgeworfen, die Leiterin des Bregenzer Kulturservice, Judith Reichart, in einer Pressekonferenz bezichtigt zu haben, auf „betrügerische Art und Weise Subventionen erschlichen zu haben.“ Die Ermittlungen gegen Reichart wurden eingestellt und Moosbrugger vor Gericht angeklagt.

Erfolgreiche Berufung
Der Verurteilte ging sofort in Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck. Knapp ein Jahr nach der gerichtlichen Entscheidung in Feldkirch ist der Berufung Moosbruggers stattgegeben und das von ihm angefochtene Ersturteil aufgehoben worden. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesgericht Feldkirch zurückverwiesen.
Verfahrensfehler
Der Grund für diese Entscheidung des Oberlandesgerichtes lag in einer Reihe von Verfahrensfehlern, die die Integrität des ursprünglichen Prozesses infrage stellen. So wurde in zweiter Instanz festgestellt, dass das ursprüngliche Urteil durch einen schwerwiegenden Fehler belastet war, der eigentlich von Amts wegen hätte erkannt und behoben werden müssen. Dieser Fehler betraf die Nichteinhaltung bestimmter Verfahrensregeln, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind.
So habe es das Erstgericht versäumt, genau zu analysieren, wie die durch die Presse verbreiteten Informationen vom Durchschnittsleser verstanden werden könnten. Diese Analyse sei entscheidend, da sie bestimme, ob die Aussagen des Angeklagten tatsächlich das Potenzial hatten, den Ruf einer Person zu schädigen. Ohne diese Bewertung könne nicht sicher beurteilt werden, ob der Angeklagte sich über die möglichen Folgen seiner Aussagen bewusst war.
Unzureichende Beweisführung
In der neuen Runde am kommenden Montag muss Richter Dietmar Nußbaumer den Fokus darauf richten, wie die inkriminierten Aussagen von der breiten Öffentlichkeit verstanden wurden, um eine fundierte Entscheidung über die rechtliche Relevanz der Aussagen treffen zu können.