Anwalt Mennel zur Causa Reichart: „Meine Mandantin wurde vom Triumvirat als Verbrecherin dargestellt!“

Ein neuer Richter, ein neuer Rechtsgang: Privatanklage wegen „Übler Nachrede“ gegen Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzenden Alexander Moosbrugger wurde am Landesgericht wieder aufgerollt. Und was dabei herauskam – oder auch nicht.
Feldkirch Zentraler Punkt der von der Bregenzer Kulturamtsleiterin Judith Reichart gegen Moosbrugger erhobenen Privatanklage ist eine Pressekonferenz im Oktober 2021. Damals soll der Prüfungsausschussvorsitzende gemeinsam mit Vizebürgermeisterin Sandra Schoch (Grüne) und Stadträtin Veronika Marte (OVP) Journalisten über die angebliche missbräuchliche Abzweigung von öffentlichen Geldern durch Reichart informiert haben. Und zwar im Zusammenhang mit dem „nicht existenten“ Verein „Kunst-Stadt-Raum.“
Ersturteil aufgehoben
Reichart klagte Moosbrugger wegen „Übler Nachrede“. Und hatte damit Erfolg. Im März 2022 wurde der Prüfungsausschussvorsitzende im Sinne der Privatanklage am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 5400 Euro verurteilt. Moosbrugger ging beim Oberlandesgericht Innsbruck in Berufung. Ebenfalls mit Erfolg. Das Urteil wurde wegen gewisser Verfahrensfehler aufgehoben. Die Privatanklage jedoch neu aufgerollt.

Das “Triumvirat”
Beim zweiten Rechtsgang am Montag am Landesgericht führte der neue Richter Dietmar Nußbaumer die Verhandlung. Moosbrugger blieb auch diesmal dabei: „Nicht schuldig.“
Ebenso dabei blieb jedoch auch Reicharts Rechtsanwalt Martin Mennel. Es sei „Üble Nachrede“ gewesen. „Meine Mandantin wurde damals vom Triumvirat als Verbrecherin dargestellt, die betrogen und getäuscht habe!“ Mit „Triumvirat“ meinte Mennel Moosbrugger, Schoch und Marte.
“Verlangten Aufklärung”
Der Beklagte stritt jedoch ab, Reichart persönlich jemals etwas unterstellt zu haben: „In der Pressekonferenz war nicht in einem Wort von einem Subventionsbetrug die Rede. Wir sind damals nach Sichtung alarmierender Unterlagen nur zum Schluss gekommen, dass mit den Förderungen dieses Vereins etwas nicht stimmte. Das war unser Verdacht. Wir verlangten Aufklärung und wollten die Stadt damit unter Druck setzen.“
“Begründungsnotstand”
Das machte Richter Nußbaumer stutzig. „Das klingt etwas nach Begründungsnotstand. Haben Sie mit Ihren Vorwürfen damals außer Acht gelassen, dass Sie mit Ihren Verdachtsäußerungen auf Subventionsbetrug Frau Reichart in ein schlechtes Licht rückten? War Ihnen das egal?“
Wegen der fortgeschrittenen Zeit wurde die Verhandlung unterbrochen und auf den 6. November vertagt. Der Richter möchte dann auch noch die Privatanklägerin Reichart dazu befragen.
