Bizarre Anklage: Mann mit Hepatitis soll Polizisten in den Mund gespuckt haben

VN / 16.08.2024 • 12:55 Uhr
Gericht
Der Angeklagte zeigte sich bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch teilweise geständig und reumütig. vn/gs

Einem Betrunkenem wurde der Zutritt zum „Public Viewing“ verwehrt. Was ihn mächtig „angezipft“ habe. Polizeibeamte bekamen das zu spüren. Und auch er selbst später vor Gericht.

Feldkirch Es war für ihn eine schlaflose Nacht im Juli. Der 31-Jährige gelangte nicht ins Reich der Träume, weil es ihm an Medikamenten mit der nötigen Beruhigungswirkung fehlte. Der Mann befand sich nämlich in Therapie. Doch die hatte er zwei Tage zuvor abgebrochen. Also versuchte er es mit Hochprozentigem – und trank eine halbe Flasche Wodka.

Als ihn am nächsten Tag der Besuch eines „Public Viewing“ anlässlich der Fußball-EM reizte, hatte er noch 1,25 Promille Alkohol im Blut. Und jede Menge Zorn im Gemüt, als ihm aufgrund seines Zustands der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt wurde. „Das hat mich angezipft“, wie er später vor Gericht sagen wird.

Der 31-Jährige griff zu einer Gießkanne und schleuderte sie über den Zaun. Glücklicherweise hielten sich dahinter gerade keine Leute auf.

Einsatzeinheit Polizei
Der denkwürdige Vorfall ereignete sich während einer “Public-Viewing”-Veranstaltung. symbol/vn/paulitsch

“Werde euch zusammenschlagen”

Die Polizei wurde alarmiert, um den Wüterich zu bändigen. Doch der rief den Beamten entgegen: „Ich werde euch zusammenschlagen!“ Beim anschließenden Gerangel erlitt einer der Polizisten eine schwere Verletzung am Knie, ein anderer eine Zerrung an der Schulter. Als der Widerspenstige schließlich zu Boden gedrückt werden konnte, soll er einem Beamten in den Mund gespuckt haben, obwohl er an der schwer ansteckenden Krankheit Hepatitis C litt. Was sein Opfer daraufhin verständlicherweise sehr beunruhigen sollte.

“Krankheit ausgeheilt”

Dementsprechend lauteten auch die Anklagen gegen ihn später bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Neben der „vorsätzlichen Gefährdung durch übertragbare Krankheiten“ wird dem Angeklagten unter anderem auch das Verbrechen der schweren Körperverletzung angelastet. Der 31-Jährige zeigt sich geständig und entschuldigt sich bei den anwesenden Polizisten mit den Worten: „Es tut mir leid. Ob Sie es mir nun glauben oder nicht.“

Nicht geständig zeigt er sich allerdings in der Sache mit der „Hepatitis-Attacke.“ Ja, er habe tatsächlich unter dieser Krankheit gelitten, aber: „Zum Tatzeitpunkt war sie ausgeheilt.“

Teilbedingte Haftstrafe

Ein vorgelegtes ärztliches Attest bescheinigt Richter Theo Rümmele, dass der Angeklagte die Wahrheit spricht. Worauf er dieses Anklagefaktum ausschließt. Übrig bleibt jedoch das mit dem Widerstand gegen die Staatsgewalt und der Körperverletzung. Hier wird der bereits zehnfach vorbestrafte Unterländer schuldig gesprochen. 15 Monate Haftstrafe, zehn davon auf Bewährung, lautet das Urteil. Einem der Polizeibeamten werden 500 Euro, einem anderen 100 Euro Teilschadenersatz zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.