Beschlagnahmt: So viele Vorarlberger Raser sind ihre Vehikel schon los

VN / 21.08.2024 • 16:27 Uhr
Radarmessung Polizei
Die Polizei hat ein scharfes Auge auf Temposünder. symbol/hofmeister

Seit dem 1. März dieses Jahres kann die Exekutive Fahrzeuge von Extrem-Temposündern beschlagnahmen. Die VN-Recherche ergab, wie viele Raser in Vorarlberg bisher davon betroffen sind. Und wie viele Kfz sogar versteigert (!) werden.

Schwarzach Es ist die 34. Straßenverkehrsnovelle, die am 1. März in Kraft trat mit dem Ziel, Temposünder wirkungsvoll einzubremsen – indem sie die Beschlagnahme ihrer Fahrzeuge ermöglicht.

Die “Premiere” in Vorarlberg führte am 11. März ein 30-jähriger Oberländer Autofahrer auf, der im Ortsgebiet von St. Gallenkirch mit einer Geschwindigkeit von mehr als 140 km/h erwischt wurde. Sein 272 PS starker Audi wurde konfisziert. Zumindest vorläufig.

Familie an Bord

Dasselbe Schicksal ereilte nur wenige Tage später einen BMW-Fahrer in Dornbirn, der mit 120 Sachen und ohne Beleuchtung des Nachts über die Messekreuzung raste.

Endgültig den “Bock abgeschossen” hatte aber am 29. Juni ein weiterer BMW-Lenker, der auf der berüchtigten Gefahrenstrecke der Arlbergschnellstraße mit 180 km/h unterwegs war – mit im Wagen seine Ehefrau und zwei Kleinkinder, eines davon noch im Säuglingsalter.

Kennzeichen
Dieser Pkw eines Extrem-Rasers entging nach dem Unfall seiner Beschlagnahme – aus verständlichen Gründen, wie man sieht. Vlach

Und am 11. Juli bretterte ein 20-Jähriger mit einem BMW E 36 mit 160 km/h durchs Röthner Ortsgebiet, ehe er gegen eine Photovoltaikfassade in Klaus knallte. Einer Beschlagnahme seines Pkw entging der junge Mann jedoch. Denn vom BMW blieb nur noch ein Trümmerhaufen übrig, der “bestenfalls nur noch zum Kilopreis versteigert hätte werden können”, wie es damals der Verkehrssachverständige Christian Wolf treffend ausdrückte.

Beschlagnahme Raserfahrzeuge in Vorarlberg_0824

Seit dem 1. März wurden in Vorarlberg sieben “Raserautos” und zwei Motorräder nach massiver Geschwindigkeitsübertretung beschlagnahmt. Drei Kfz im Bezirk Bludenz, ebenso viele im Bezirk Bregenz, zwei im Bezirk Dornbirn und eines im Bezirk Feldkirch.

Raser
Der Fahrer dieses beschlagnahmten Motorrades der Marke KTM Super Duke war Anfang Mai auf der L200 in Mellau mit 178 km/h erwischt worden. Polizei

Zwei Verfallsbescheide

Sieben davon wurden jedoch nur vorläufig von den Behörden konfisziert und nach einem entsprechenden Verfahren wieder an ihre Besitzer zurückerstattet. Das bestätigte den VN auf Anfrage Lisa Kräutler von der Abteilung Vermögensverwaltung in der Vorarlberger Landesregierung.

Bei zwei Probanden aus dem Bezirk Bludenz war die Vorgeschichte jedoch dermaßen gravierend, dass über ihre beschlagnahmten Fahrzeuge Verfallsbescheide verhängt wurden. Das heißt, die Kfz gehen in das Eigentum des Bundes über, ihre Besitzer wurden also faktisch enteignet. Dazu Kräutler: “Während einer der ehemaligen Eigentümer über einen Anwalt Rechtsmittel gegen den Bescheid anmeldete, wird das Fahrzeug des anderen versteigert. Vermutlich noch im Oktober. Allerdings handelte es sich bei den betreffenden Kfz um keine hochpreisigen Fahrzeuge, sie waren schon beschädigt.”

Versteigerung über das Dorotheum

In diesem Fall und auch hinkünftig soll die Versteigerung der Fahrzeuge über das Dorotheum stattfinden. Doch wo werden die beschlagnahmten Kfz verwahrt? “An einem sicheren Ort, den wir nicht bekannt geben”, sagt Kräutler mit der Begründung: “Dies nur für den Fall, dass einer der ursprünglichen Besitzer über einen Zweitschlüssel verfügt und sein Auto wieder haben will . . .”.

Bestimmung für die Beschlagnahme

Die Organe der Straßenaufsicht haben unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit Fahrzeuge vorläufig zu beschlagnahmen, wenn mit technischen Hilfsmitteln festgestellt wurde, dass der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten hat.

Rechtsfolgen für den Lenker bei Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 60 km/h innerhalb des Ortsgebiets bzw. 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets sind Geldstrafen von 500 bis 7500 Euro, Führerscheinentzug für mindestens drei Monate und vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs bis zu zwei Wochen.

Möglichkeit der Beschlagnahme und des Verfalls des Fahrzeugs, wenn innerhalb der letzten vier Jahre die Lenkberechtigung wegen einer der in § 7 Absatz 3 Z 3 FSG (gefährliche Verhältnisse, besondere Rücksichtslosigkeit) oder Z 4 (Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets) entzogen worden ist.

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