Busfahrer wollte angeblich 200 Euro-Schein nicht annehmen und kassierte Prügel

VN / 22.08.2024 • 11:08 Uhr
blaulicht gericht bus
Der Angeklagte vor Richterin Silke Sandholzer: “So etwas wird nicht wieder vorkommen.” eckert

Vorbestrafter Rumäne wegen Attacke auf Berufschauffeur vor Gericht.

Feldkirch Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch geht es um einen Vorfall im März dieses Jahres. Der 21-jährige Kellner wollte spätabends in der Feldkircher Letzestraße in einen Bus einsteigen, um zum Bahnhof zu fahren. Er war stark alkoholisiert und von Beginn an grundlos voll in Fahrt. Er schlug auf den Bus und schimpfte vor sich hin. Der Busfahrer ließ ihn nicht mitfahren und machte stattdessen ein Foto von dem Mann, falls sich später ein Schaden an dem Bus zeigen sollte.

“Als Zigeuner beschimpft”

Wenig später trafen sich der 49-jährige Lenker und der ungehaltene Fahrgast nochmals. Da schlug der junge Rumäne dem Berufskraftfahrer unvermittelt zwei Mal mit der Faust ins Gesicht. Ein Alkoholtest zeigte bei dem Betrunkenen einen Pegel von 1,8 Promielle an. „Ich war schlecht gelaunt, weil mein Opa kurz zuvor gestorben war“, sucht der Angeklagte nach einem Vorwand für sein Ausrasten. Außerdem habe er mit einem 200-Euro-Schein zahlen wollen und das habe der Fahrer abgelehnt. Als letzte Behauptung stellt der Rumäne noch eine Beleidigung in den Raum: „Der Fahrer schaute mich blöd an und beschimpfte mich als Zigeuner“.

Das dementiert der Busfahrer als Zeuge vor Gericht. Diese Beleidigung sei nie gefallen und auch das Thema Bezahlung habe sich gar nicht groß ergeben. Der junge Mann sei einfach völlig grundlos und angriffslustig aufgetreten.

Unbedingte Geldstrafe

Der Angeklagte hat in seinem jungen Alter bereits zwei Vorstrafen wegen Betruges und Diebstahl.  Nun kommt eine Dritte wegen Körperverletzung dazu. „Das war eine völlig unangemessene Reaktion von Ihnen“, so Richterin Silke Sandholzer. Der Busfahrer, der mit Fäusten attackiert wurde, will kein Schmerzengeld. Doch er gibt zu, dass er Angst hat, nachts Bus zu fahren. Der Angriff hängt ihm noch nach. Die Geldstrafe wegen Körperverletzung: 1040 Euro. Der Verurteilte bittet um Ratenzahlung. Weil er ohne Anwalt erschienen ist, kann er sich die Sache noch drei Tage überlegen, obwohl er bereits erklärt hat, dass er mit der Entscheidung einverstanden ist. „So etwas wird nicht wieder vorkommen“ verspricht er. Wenn doch, muss er mit einer Haftstrafe rechnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.