135 Euro für ein paar Flaschen Leergut? So zockte eine Kassiererin über 24.000 Euro ab

VN / 17.09.2024 • 16:05 Uhr
Gericht
Eine ehemalige Supermarkt-Mitarbeiterin saß wegen gewerbsmäßigen Diebstahls auf der Anklagebank des Landesgerichts Feldkirch. VN/JMA

Eine alleinerziehende Mutter griff unrechtmäßig bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber in die Kasse – und das unglaubliche 937 Mal.

Feldkirch Eine 44-jährige Mutter musste sich vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Über fast zwei Jahre hinweg täuschte sie immer wieder Leergutbuchungen vor und stahl so mehr als 24.000 Euro aus der Supermarktkasse ihres ehemaligen Arbeitgebers. Die Diebstähle flogen schließlich bei einer internen Revision auf, die insgesamt 937 solcher “Falschbuchungen” ans Licht brachte.

Über 20 Jahre im Betrieb

Die Frau galt als treue Mitarbeiterin und war seit 23 Jahren bei der Supermarktkette im Raum Feldkirch angestellt. Aus finanziellen Nöten begann sie im Oktober 2022, wiederholt Leergut-Rückgaben vorzutäuschen. Die so in der Kasse verbuchten Beträge nahm sie an sich. Die Diebstähle wurden schließlich bei einer internen Revision entdeckt. Dabei fiel auf, dass immer wieder glatte Summen wie 99 oder 135 Euro auftraten – untypisch für die üblichen Leergutbeträge von 0,09 Euro pro Flasche oder 4,60 Euro pro Kiste. Diese Auffälligkeit führte letztendlich zur Aufdeckung der Taten.

Keine Erklärung

Die Frau beteuerte vor Gericht, nie mehr als 25 Euro pro falscher Buchung generiert zu haben. Als Richter Marco Mazzia sie nach den Summen von über 100 Euro fragte, konnte die mutmaßliche Diebin keine Erklärung liefern und blieb auch bei weiteren Nachfragen wortkarg. “Das hätte eine Rückgabe von Unmengen an Flaschen erfordert”, stellte der Richter fest. Die Angeklagte, die sich ansonsten geständig und reumütig zeigte, antwortete lediglich: “Ich kann mir das nicht erklären.”

Gewerbsmäßiger Diebstahl

Aufgrund des fast zweijährigen Tatzeitraums und der Vielzahl der Diebstähle ging Staatsanwalt Elias Zortea von gewerbsmäßigem Diebstahl aus, was als erschwerend gewertet wurde. In seinem Schlussplädoyer verwies er jedoch auch auf das Geständnis und die Reue der 44-Jährigen als mildernde Umstände. Ohne Strafe kam die Angeklagte nicht davon: Die Alleinerzieherin wurde zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Zudem muss sie den gesamten Schaden an ihren ehemaligen Arbeitgeber zurückzahlen.

“Hier wurde ein Vertrauensverhältnis massiv ausgenutzt und Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erheblicher Schaden zugefügt. Eine solche Tat darf nicht ohne Strafe bleiben, damit sie kein Beispiel für andere wird”, fand Richter Mazzia zum Schluss deutliche Worte.