Neue Details zum mutmaßlichen Mord in Kennelbach: Das war die konkrete Todesursache

Obduktionsergebnis nach Auffindung von Frauenleiche den VN bekannt. Und wie es nun mit dem 25-jährigen Tatverdächtigen weitergeht.
Feldkirch Am 8. September wurde im Bereich eines Schrebergartens in Kennelbach die Leiche einer 25-jährigen Spanierin entdeckt (die VN berichteten). Nach der Obduktion ihres Leichnams erhärtete sich der Verdacht auf Gewalteinwirkung als Todesursache.
Umfangreiche Ermittlungen des Landeskriminalamtes führten bereits vier Tage später zur Festnahme eines Tatverdächtigen. Es handelt sich um einen 25-jährigen Mann aus Ecuador mit spanischer Staatsbürgerschaft. Er wurde am 13. September in die Justizanstalt Feldkirch überstellt. Obwohl er die Tat bis heute bestreitet und nicht geständig ist, besteht gegen ihn der dringende Tatverdacht, die Frau getötet zu haben. Die Ermittler gehen von einer Beziehungstat aus.

Stumpfe Gewalteinwirkung
Beide, der mutmaßliche Täter und die Frau, waren in Vorarlberg wohnhaft und hatten sich im Tatzeitraum in einem Schrebergarten in Kennelbach niedergelassen. Wie die VN am Mittwoch aus sicherer Quelle erfuhren, erlitt die Frau laut Obduktionsergebnis tödliche Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung.
Opfer wurde erschlagen
Es handelt sich also nicht um ein „klassisches“ Tatwerkzeug wie etwa ein Messer oder eine Schusswaffe. Die Frau wurde dem Vernehmen nach erschlagen. Mit einem derzeit noch unbekannten Gegenstand. Diesbezüglich werden aktuell Spurenabgleiche und Überprüfungen durchgeführt. Der inhaftierte Tatverdächtige selbst machte dazu keine Angaben. Somit ist auch das konkrete Motiv, das hinter der Gewalttat steht, noch rätselhaft.

Entscheidung des Haftrichters
Wegen des dringenden Tatverdachts hatte der zuständige Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach einer ersten Vernehmung des 25-Jährigen binnen 48 Stunden die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Unter anderem wegen Fluchtgefahr.

Haftverhandlung
Die Untersuchungshaft wird jeweils nur für eine befristete Zeit – die sogenannte Haftfrist – verhängt. Knapp vor deren Ablauf oder im Fall eines Enthaftungsantrags seitens des Beschuldigten muss eine Haftverhandlung durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Inhaftierung weiterhin gegeben sind. Liegen diese nicht mehr vor, muss der Beschuldigte freigelassen werden. Im Fall des Tatverdächtigen von Kennelbach wurde die nächste Haftverhandlung für den 30. September anberaumt.