Kind im Pkw nicht angeschnallt: So hohe Strafen drohen neuerdings

VN / 23.09.2024 • 14:26 Uhr
Mit besonderer Aufmerksamkeit achtet die Polizei auch auf die ordnungsgemäße Sicherung der Kindersitze. Symbolfoto  
Kinder unter 14 Jahre, die größer als 135 cm sind, dürfen bereits mit einem Sicherheitsgurt gesichert werden. Ansonsten gilt Kindersitzpflicht wie hier im Bild. symbol/vn

“Jubiläum” bei der Gurtpflicht in Österreich: Seit 40 Jahren wird gestraft. Beinahe jeder zweite Verkehrstote in den vergangenen zehn Jahren in Vorarlberg war nicht angeschnallt.

Schwarzach Am 15. Juli 1976 wurde mit der Einführung der Gurtpflicht ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Österreich gesetzt. Bis sich diese Maßnahme jedoch auf die Zahl der Todesopfer auswirken sollte, vergingen allerdings noch einige Jahre. “Erst als mit 1. Juli 1984 begonnen wurde, das Nichtangurten mit einer Organstrafverfügung zu ahnden, verringerte sich die Anzahl der Verkehrstoten deutlich – von zuvor jährlich rund 1900 auf 1524 im Jahr 1985”, fasst ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé zusammen.

Bis zu 10.000 Euro Strafe

Randnotiz: Die Mindeststrafe lag damals bei 100 Schilling (rund 7 Euro), heute sind mindestens 50 Euro fällig. Beim Transport eines Kindes ohne entsprechende Sicherung drohen eine Anzeige, eine Vormerkung im Führerscheinregister sowie neuerdings eine Strafe von bis zu 10.000 Euro. 

Bereits in den 1980ern zeigte sich also die Wirksamkeit des Sicherheitsgurtes, an der sich bis heute nichts geändert hat. Dennoch verzichten nach wie vor zu viele Menschen darauf, sich anzuschnallen. Nosé dazu: “In den vergangenen zehn Jahren lag der Anteil der tödlich verunglückten Fahrzeuginsassen ohne Gurt in Österreich immer zwischen 25 und 35 Prozent. Besserung ist nicht in Sicht: 2023 kamen laut Statistik Austria 178 Pkw-Insassen ums Leben, rund 26 Prozent waren nicht angeschnallt.”

Größter Anteil in Vorarlberg

Besonders drastisch ist die diesbezügliche Todesstatistik in Vorarlberg. Unter den 49 tödlich verunglückten Fahrzeuginsassen seit 2014 waren 22 Opfer nicht angeschnallt. Das entspricht 44,9 Prozent und ist damit der bundesweit höchste Anteil. Den geringsten Anteil verzeichnet hier das Bundesland Salzburg (von 131 tödlich Verunglückten waren 29, also 22,1 Prozent, nicht angegurtet).

Gurtpflicht
Crashtest des ÖAMTC haben längst bewiesen, dass die Sicherheitseinrichtungen erst im Zusammenspiel mit angelegtem Gurt den bestmöglichen Schutz bieten.” öamtc

Ausnahmen von der Gurtpflicht

Ist ein Gurt am eingenommenen Sitzplatz vorhanden, ist die Verwendung des Sicherheitsgurtes für alle Fahrzeuginsassen verpflichtend. Ein paar Ausnahmen davon gibt es, denn die Gurtpflicht gilt nicht:

  • Für Fahrer beim Einparken oder sehr langsamen Rückwärtsfahren, in diesem Fall kann der Sicherheitsgurt abgelegt werden.
  • Für Taxifahrer, die Fahrgäste von A nach B transportieren.
  • Für Businsassen im Linienverkehr.
  • Für Fahrer von Einsatzfahrzeugen, die im Einsatz sind.

Gerichtlich festgestellt wurde außerdem noch die Ausnahme von der Gurtpflicht bei „Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Sicherheitsgurtes wegen der Körpergröße oder schwerster körperlicher Beeinträchtigung des Benützers.“ Das gilt also z. B. für Fahrer, die schwer herzkrank sind oder z.B. frische Operationsnarben im Bereich des Gurtverlaufes haben.