Angebliche Schweizer Polizistin fuhr Bauarbeiter gegen sein Hinterteil

Das Park- und Halteverbot auf einer Baustelle kümmerte eine störrische Autofahrerin ebenso wenig wie eine Nötigung und anschließende Termine beim Bezirksgericht Bregenz.
Bregenz Es trug sich im April auf einer Baustelle in Lochau zu. Neben seinen Arbeiten hatte ein 38-jähriger Polier auch darauf zu achten, dass die Verkehrsflächen frei blieben. Im Sinne der Sicherheit. Lediglich Linienbusse durften hier wenden. Ansonsten wiesen entsprechende Schilder auf das Halte- und Parkverbot in dieser Zone hin. So hätten die Bauarbeiten an jenem Tag eigentlich ungestört vor sich gehen sollen.
Wäre da nur nicht dieser Schweizer Mercedes gewesen, der da plötzlich in der Parkverbotszone stand. Und zwar mittendrin. Am Steuer eine Frau, auf dem Beifahrersitz ein Mann. Dem Polier stach das ins Auge. Er ging hin und wies die Lenkerin zurecht: „Parken ist hier verboten. Fahren Sie also weg oder ich muss die Polizei rufen“, so seine zunächst höflichen Worte.
“Warte auf ein krankes Kind”
Doch die Angesprochene würdigte den Bauarbeiter keines Blickes. Nur die Worte „Ich bin selbst Polizistin in St. Margrethen. Und ich warte hier auf ein krankes Kind“, kamen über ihre Lippen. „Dann rufe ich jetzt die richtige Polizei“, drohte der Polier abermals. „Ich fahre hier nicht weg!“, warf ihm die Schweizerin daraufhin störrisch entgegen. Worauf der 38-Jährige missmutig von dannen ging – und die Situation eskalieren sollte.
Denn nun gab die angebliche Polizistin Gas und fuhr auf den Arbeiter los. Augenscheinlich gezielt und ohne Umschweife direkt gegen seinen Allerwertesten. Der Polier landete auf der Motorhaube des Mercedes, überstand die Attacke glücklicherweise jedoch ohne ernsthafte Verletzungen. Danach flüchtete die Eidgenossin.

Verhandlung in Abwesenheit
Einer Ladung des Bezirksgerichtes Bregenz entging die Schweizerin jedoch nicht. Doch sie ignoriere den Termin. Und zwar nicht nur den Ersten, sondern auch den Zweiten und auch den Dritten. Stattdessen entschuldigte sie sich bei Richter Christian Röthlin, der sich schließlich zu einer Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten entschloss. Eines aber ließ Letztere dem Richter noch ausrichten: Sie sei damals nämlich mitnichten auf den Polier losgefahren. Vielmehr habe sich dieser „freiwillig“ auf die Motorhaube gelegt.
“Schlecht drauf gewesen”
Also wurden beim Prozess lediglich die Zeugen befragt. Eben das Opfer und zwei weitere Bauarbeiter. Sämtliche von ihnen bestätigten die Schilderungen des Poliers, der während der Verhandlung noch mit einer überraschenden Aussage aufwartete: „Zwei Monate danach kam die Schweizerin zu mir und entschuldigte sich. Dabei sagte sie, dass wir damals vielleicht beide schlecht drauf gewesen seien. Ich kann aber nur sagen, dass ich an jenem Tag super drauf war – bis zu dieser Begegnung.“
Und er eben dann auch „drauf“ auf der Motorhaube war. Beim Prozess ist die Schweizerin jedoch von einem Anwalt vertreten. Der will noch den damaligen Beifahrer der Beschuldigten hören. Zum Beweis dafür, dass die Behauptung der Angeklagten, der Polier hätte sich von selbst auf die Motorhaube gelegt, der Wahrheit entspreche. Worauf Richter Röthlin den Prozess auf Oktober vertagt.