Weshalb die Bregenzer Vizebürgermeisterin plötzlich im Visier der Justiz steht

Betrugsvorwürfe in der „Causa Reichart“: Nach dem Prüfungsausschussvorsitzenden Alexander Moosbrugger sieht sich nun auch Sandra Schoch (Grüne) mit einer Klage konfrontiert.
Bregenz, Feldkirch Kurzer Rückblick: Im Oktober 2021 luden der Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzende Alexander Moosbrugger, die Bregenzer Vizebürgermeisterin Sandra Schoch (Grüne) und die VP-Stadträtin Veronika Marte zu einer Pressekonferenz mit brisantem Inhalt ein.
“Auf betrügerische Art und Weise”
Es ging dabei um angebliche „Machenschaften“ der Leiterin des Bregenzer Kulturservice, Judith Reichart. Der Tenor der Anschuldigungen, die den Medien mitgeteilt wurden: Reichart habe auf „betrügerische Art und Weise Subventionen erschlichen.“
Prozess neu aufgerollt
Ermittlungen des Landeskriminalamtes entkräfteten jedoch sämtliche Vorwürfe gegen Reichart. Diese erhob nun ihrerseits eine Privatanklage wegen „Übler Nachrede“ gegen Moosbrugger. In einer ersten Verhandlung am 6. März 2023 wurde der Prüfungsausschussvorsitzende am Landesgericht Feldkirch im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 5400 Euro verurteilt (die VN berichteten). Moosbrugger ging gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Innsbruck in Berufung.

Mit dem Resultat, dass das Ersturteil aufgehoben und eine Neuverhandlung der Strafsache wegen „Verfahrensfehlern“ angesetzt wurde. Der zweite Prozess gegen Moosbrugger fand am 12. August dieses Jahres am Landesgericht Feldkirch statt und wird am 6. November fortgesetzt.
Einigung mit Marte
Da sich Reichart jedoch nicht nur von Moosbrugger, sondern auch von Schoch und Marte öffentlich „angeschwärzt“ fühlte, kündigte ihr Rechtsanwalt Martin Mennel auch gegen die beiden Bregenzer Stadtpolitikerinnen eine Klage wegen „Übler Nachrede“ an.
Zwischen Reich und Marte erfolgte inzwischen jedoch eine gütliche Einigung, für die VP-Stadrätin ist die Sache somit vom Tisch.

Unterlassungsklage
Allerdings nicht für die Bregenzer Vizebürgermeisterin. Gegen die reichte Reichart nun zwar keine strafrechtliche Privatanklage, allerdings eine Zivilklage auf Unterlassung ein. Anwalt Mennel zu den VN: „Schoch hat nie was von sich hören lassen und sich niemals für ihre damaligen Vorwürfe entschuldigt. Wir halten jedoch eine zivilrechtliche Klage für ausreichend, nicht nur deshalb, weil bei der Landtag bei einer strafrechtlichen Klage bei Schoch erst die Immunität aufheben müsste.“
Schoch wird in der eingereichten Klage aufgefordert, sinngleiche Äußerungen gegen Reichart wie jene in der Pressekonferenz zukünftig zu unterlassen und zudem ihre damaligen Behauptungen gegenüber den Medien (VN, NEUE, VOL.AT und ORF) als unwahr zu widerrufen.