Das ist doch die Höhe: Stauchaos wegen achtlosem Lkw-Fahrer – und was diesem nun blüht

Deutscher Brummifahrer missachtete die Höhenkontrolle vor dem Pfändertunnel. Mir schwerwiegenden Folgen – auch für den Lkw-Lenker selbst.
Bregenz Am Donnerstag um 8.04 Uhr wurde der Pfändertunnel für den gesamten Verkehr gesperrt. Grund dafür war ein 62-jähriger Lenker eines Sattelkraftfahrzeuges, beladen mit Betonelementen. Eine Ladung, welche die mit vier Metern beschränkte Mindesthöhe im Pfändertunnel überschritt. Die Höhenkontrolle vor dem Portal des Tunnels signalisierte dies dem Fahrer. Doch statt noch rechtzeitig anzuhalten, fuhr der 62-Jährige nichtsdestotrotz in Fahrtrichtung Deutschland weiter.
Beleuchtung beschädigt
Im Tunnel kam es unmittelbar danach zur Havarie. Durch die Überhöhung der Ladung wurde die Deckelbeleuchtung sowie deren Halterung auf der rechten Spur beschädigt. Erst nach hundert Metern brachte der Lenker das Sattelfahrzeug zum Stillstand. Und faktisch auch den gesamten Verkehr hinter ihm.
Denn auf der Rheintalautobahn entstand ein Rückstau bis zur Auffahrt Dornbirn West. In den umliegenden Gemeinden kam es ebenfalls zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und Staubildungen. Mit Umleitungen, Sperre des Citytunnels, verpassten Terminen und maßlosem Ärger als Begleiterscheinungen. Die Totalsperre des Pfändertunnels wurde um 9.45 Uhr aufgehoben, die zweite Spur erst um 12.55 Uhr wieder freigegeben.

Keine “Premiere”
Die Missachtung der Höhenkontrolle im Pfändertunnel am Donnerstag war keine Premiere. Staubildungen aufgrund dieser Achtlosigkeit durch Lkw-Lenker tauchen immer wieder in den Verkehrsmeldungen auf. Allerdings kam es – wie hier – in den seltensten Fällen zu Schäden der Infrastruktur im Tunnel.
Christoph Pollinger, Pressesprecher der Asfinag, zu den Konsequenzen: „Sachschäden dieser Art melden wir den Haftpflichtversicherungen der verantwortlichen Transportunternehmen.“ Welch hohen Schaden die Versicherung im aktuellen Fall berappen muss, lässt sich laut Gerald Gröger, dem Leiter der Straßenmeisterei der Asfinag in Hohenems, noch nicht abschätzen. Das müsse erst eruiert werden.

Anzeige droht
Wegen terminlicher Verzögerungen und den Geduldsproben, denen die im Stau befindlichen Verkehrsteilnehmer ausgesetzt waren, können natürlich keine Regressforderungen gestellt werden, bemerkt Pollinger. Allerdings wird der verantwortliche Lkw-Fahrer, der das Signal der Höhenkontrolle ignorierte, laut Polizei mit einer verwaltungsstrafrechtlichen Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft wegen Missachtung eines Haltesignals und anschließendem Sachschadenunfall rechnen müssen. Das könnte auch in Richtung eines Vormerkdeliktes gehen, ein Entzug des Führerscheins wäre hier nicht auszuschließen.