Nach chaotischem Rammkurs mit der Polizei: So entschied das Gericht

Psychisch Kranker wurde unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt.
Feldkirch Eine spektakuläre Verfolgungsjagd an Fronleichnam, also dem 30. Juni dieses Jahres, war am Montag Gegenstand eines Verfahrens am Landesgericht Feldkirch. Der Angeklagte, er war damals laut Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller nicht zurechnungsfähig, lieferte sich mit mehreren Polizeifahrzeugen eine wilde Verfolgungsjagd. Zunächst hatte er beim Landeskrankhaus Rankweil gedroht, „mit Steinen zu kommen“.
„Er gab sich als Besucher aus und wollte ins Haus, obwohl er einen Betreuer attackiert und Hausverbot hatte“, so Staatsanwalt Johannes Hartmann in seinem Eröffnungsplädoyer. Der psychisch Kranke, der damals unter einer affektiven Psychose litt und eine manische Phase hatte, kann sich heute an diese Szenen nicht mehr erinnern.
Wilde Verfolgungsjagd
Beim Eintreffen der Polizei in Rankweil sei der Besucher mit seinem Auto geflüchtet. Der Mann bremste in seiner Verfolgungsjagd über Rankweil, Feldkirch und Frastanz etliche Dienstfahrzeuge der Polizei aus und rammte eines seitlich, wodurch mehrere Fahrzeuge beschädigt wurden. Beamten mussten zur Seite springen. Polizisten wurden verletzt. Schlussendlich landete der Unzurechnungsfähige in Bludesch in einem Bachbett, referiert der Staatsanwalt. „Mein Mandant kann sich nur daran erinnern, dass er im Bachbett aufgewacht ist und festgenommen wurde“, so Verteidiger Hanno Lecher. Es geht also um keine Bestrafung, sondern um die Unterbringung in einem forensisch therapeutischen Zentrum, um den Betroffenen dort zu behandeln.
Damals lag laut Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller eindeutig Gefährlichkeit vor. Nun wird geklärt, ob das immer noch der Fall ist oder ob der Mann allenfalls ambulant betreut werden kann. Für die Einvernahme des Betroffenen und während der Erörterung des Gutachtens ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da private medizinische Details nicht veröffentlicht werden sollen.
Gute Aussichten
Auf die Einvernahme der Polizisten, die als Zeugen geladen wurden, kann verzichtet werden, denn die Verteidigung räumt ein, dass der Sachverhalt sich ereignet hat, wie dies protokolliert wurde. Schmerzengeld oder Schadenersatz können in Einweisungsverfahren keine zugesprochen werden. „Setzen Sie nie wieder Ihre Medikamente ab, ohne dies vorher mit einem Arzt zu besprechen“, legt Richter Alexander Wehinger dem Mann ans Herz. Er wird künftig ambulant betreut, doch es gibt etliche Anweisungen, an die er sich halten muss. Der Mann stimmt zu. Das Urteil ist rechtskräftig. Hält er sich nicht an diese Bedingungen, kommt es zur stationären Unterbringung.