Richter zu Drogenbaron: “Schöffensenat kann nur noch mit der Höchststrafe reagieren”

Mit 455 Kilogramm Drogen gehandelt. Hartes Urteil gegen Serben in der dritten Verhandlungsrunde.
Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch ging der Justizmarathon um einen serbischen Drogenbaron in die dritte Runde. Der 40-Jährige gilt als führender Kopf einer international agierenden Organisation, die Drogen in großem Stil quer durch Europa schmuggelte. Als Mitglied einer serbisch-bosnischen Bande war er am Schmuggel und Verkauf von 103 Kilogramm Kokain, 62 Kilogramm Heroin und 290 Kilogramm Cannabis im Wert von mehreren Millionen Euro beteiligt. Die Taten ereigneten sich zwischen Februar und Juni 2021.
Erster Prozess: Feststellungsmangel
Im ersten Prozess schwieg der Angeklagte, bekannte sich nicht schuldig und machte keine Angaben. Der Schöffensenat verurteilte ihn zu 13,5 Jahren Haft. Ein Urteil eines serbischen Gerichts aus dem Jahr 2012 spielte dabei eine Rolle: Damals war der Angeklagte in seiner Heimat in Abwesenheit wegen Drogenhandels zu 8,5 Jahren Haft verurteilt worden. Da er inzwischen nach Österreich geflüchtet war, stand er nie vor einem serbischen Gericht. Nach österreichischem und EU-Recht sind Verurteilungen in Abwesenheit jedoch unzulässig.
Da die serbische Verurteilung dennoch in die Urteilsfindung eingeflossen war, strengten die Anwälte des Angeklagten, Nikolaus Rast und Mirsad Musliu, eine Neuverhandlung an. Sie bekamen recht, und das Verfahren wurde im Dezember 2023 aufgrund eines Feststellungsmangels ein zweites Mal vor dem Landesgericht Feldkirch aufgerollt.
Zweiter Prozess: Härtere Strafe
Im zweiten Verfahren wurde die Strafe auf 15 Jahre Haft erhöht. Die Verteidigung stellte jedoch abermals eine juristische Unstimmigkeit fest und der Fall landete erneut beim Obersten Gerichtshof (OGH). Diesmal bemängelten die Anwälte, dass eine sogenannte Qualifikation – also strafverschärfende Umstände – in die Strafbemessung eingeflossen sei, obwohl dies ihrer Ansicht nach unzulässig war. Diese Qualifikation bezog sich wiederum auf das serbische Urteil.
Der OGH gab den Verteidigern recht und erklärte die Einbeziehung der Qualifikation für strittig. Das Urteil wurde – zumindest in Bezug auf die Qualifikation – aufgehoben, weshalb der Fall nun zum dritten Mal vor dem Landesgericht Feldkirch verhandelt wurde.
Dritter Prozess: Qualifikation gestrichen
Im dritten Verfahren waren für den Angeklagten nicht alle guten Dinge drei, denn der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Philipp Plattner entschied, dass die Strafe trotz Streichung der Qualifikation unverändert bei 15 Jahren Haft bleibt. „Der Kern einer jeden Strafbemessung ist die Schuld“, erklärte Plattner in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe „sein Geld mit dem Handel illegaler harter Drogen verdient, daran bestehe kein Zweifel“. Auf die Schwere der Taten könne der Schöffensenat „nur noch mit der Höchststrafe reagieren“.
Zusätzliche Haftstrafe in Serbien
Sollte das Urteil rechtskräftig werden – die Verteidigung hat bereits Berufung angekündigt – droht dem Drogenbaron nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Österreich die Auslieferung nach Serbien. Dort müsste er dann die 8,5 Jahre aus der serbischen Verurteilung absitzen. „Die Konsequenzen seines Handelns werden ihn noch sehr lange begleiten“, resümierte Staatsanwalt Markus Fussenegger passend dazu in seinem Schlussplädoyer. VN-JMA