Am Arbeitsgericht gehen die Wogen hoch: ÖBB wollen Betriebsrat kündigen

VN / 23.01.2025 • 16:44 Uhr
Klage gegen Betriebsrat der ÖBB
Der Beklagte (r.) streitet das, was ihm zur Last gelegt, vehement ab. vn/gs

Zugbegleiter wehrt sich am Feldkircher Arbeits- und Sozialgericht gegen einen schwerwiegenden Vorwurf.

Feldkirch Am Arbeits- und Sozialgericht rumort es einmal mehr. Die erste Tagsatzung, bei der es um die Kündigung oder gar Entlassung eines ÖBB-Betriebsrates geht, ist gut besucht. Zu gut für den kleinen Verhandlungssaal. Richter Klaus Schurig muss die Zuhörer auffordern, sich Stühle aus anderen Sälen zu besorgen.

Denn zahlreiche solidarisch gesinnte Betriebsräte, nicht nur von den ÖBB, sondern auch anderer Unternehmen, möchten die Verhandlung gegen einen ihrer Funktionärskollegen verfolgen. Klagende Partei ist die „ÖBB-Personenverkehrs AG“. Beim Beklagten handelt es sich um einen Zugbegleiter. Der Betreffende hat das Mandat eines Betriebsrates inne, welches von seinem Vorgänger freiwillig aufgekündigt worden war. Die Frage des Richters, ob man in dieser Angelegenheit nicht zu einer gütlichen Einigung kommen könne, verneint der Vertreter der ÖBB.

Angebliche sexuelle Belästigung

Denn trotz seines Betriebsrat-Mandates streben die ÖBB die Kündigung oder Entlassung des Zugbegleiters, der noch unter Kündigungsschutz steht und derzeit vom Dienst freigestellt ist, an. Der Grund: Der Betreffende habe als Zugbegleiter einen weiblichen Fahrgast sexuell belästigt, indem er sie am Oberschenkel gestreichelt und begrabscht habe. Der Beklagte streitet dies vehement ab. Der wahre Grund sei, dass ihn die ÖBB als Betriebsrat lediglich loswerden wolle.

Richter Schurig will wissen, ob denn diesbezüglich ein strafrechtliches Verfahren gegen den Beklagten liefe. Worauf dessen Rechtsvertreter Sanjay Doshi entgegnet: „Natürlich nicht. Mein Mandant hat schließlich nichts getan.“ Zudem sei in der vom angeblichen Opfer bei den ÖBB eingereichten Beschwerde von keinem „Begrabschen“ die Rede.

Arno Zach, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der ÖBB, kennt den Beklagten. Er drückt gegenüber den VN sein Unverständnis über dieses Verfahren aus. „Ich verstehe nicht, warum man einer unbekannten Beschwerdeführerin mehr glauben soll als einem Kollegen, den man seit Jahren kennt, der tüchtig ist und immer tadellos seine Arbeit machte.“

Verhandlung vertagt

Der Richter vertagt die Verhandlung und setzt die nächste Tagsatzung auf Ende Februar an. Er will dann noch mehrere Beteiligte des Verfahrens, vor allem aber das angebliche Opfer, hören.