Vergiftung mit K.o.-Tropfen: „Anklagen reichen bis zum versuchten Mord“

VN / 24.01.2025 • 15:09 Uhr
Geschichte K.o.-Tropfen
Ein bedenklicher Vorfall, bei dem vermutlich K.o.-Tropfen im Spiel waren, beschäftigt derzeit die Polizei. symbol/dpa

Was die Polizei zu den aktuellen Erhebungen nach einem erschreckenden Vorfall auf einem Faschingsball im Bezirk Bregenz sagt.

Bregenz Es war am 10. Jänner, als eine 23-jährige Frau regungslos im WC eines Saales im Bezirk Bregenz aufgefunden wurde, in dem ein Faschingsball stattfand (die VN berichteten exklusiv). Oberarzt Patrick Clemens, selbst Ballbesucher, stellte einen lebensbedrohlichen Zustand bei der jungen Frau fest, stabilisierte sie und übergab sie einem herbeieilenden Notarzt. Alles spricht dafür, dass der Ballbesucherin K.o.-Tropfen verabreicht worden sind. Ihr Zustand ist immer noch kritisch.

Polizei nicht informiert

Die Polizei war zum Zeitpunkt des Vorfalls weder informiert noch involviert worden, eine entsprechende Anzeige ging bei ihr bis dato nicht ein. Ob bei solchen medizinischen Notfällen überhaupt Anzeige erstattet wird, liege im Ermessen der behandelnden Ärzte bzw. Krankenhäuser, hieß es seitens der Polizei am Freitag. 

Geschichte K.o.-Tropfen
Polizeisprecher Fabian Marchetti. Ermittlungen stehen erst am Anfang. vol.at/meyer

Deren Sprecher Fabian Marchetti sagte: „Wir selbst haben erst über den Bericht von den VN vom Vorfall erfahren. Weil er sich im Bezirk Bregenz ereignet hat, wurde inzwischen das Bezirkspolizeikommando Bregenz mit den Ermittlungen beauftragt“, so Marchetti. Von dort hieß es am Freitag auf Anfrage der VN, man hoffe zunächst auf den Befund des toxikologischen Gutachtens, um zu wissen, in welche Richtungen man erheben wird. Was heißen soll, der aktuelle Ermittlungsstand in der konkreten Sache ist derzeit gleich null.

Laut Marchetti komme es recht selten zu Anzeigen in Fällen, in denen K.o.-Tropfen im Spiel waren. „Also ist das grundsätzlich kein großes Thema für uns“, so der Polizeisprecher.  

“Verknüpft mit anderen Straftaten”

Dennoch werden am Landesgericht Feldkirch immer wieder Delikte prozessiert, die im Zusammenhang mit der Verabreichung von K.o.-Tropfen in Verbindung stehen. Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer bestätigt gegenüber den VN, auch selbst schon einen solchen Fall verhandelt zu haben. Zwar nur einmal, doch aus Erfahrung weiß er: „Vorfälle, bei denen K.o.-Tropfen eine Rolle spielen, sind grundsätzlich immer verknüpft mit anderen Straftaten, etwa Vergewaltigungen oder auch Raubüberfällen.“  Schließlich soll die Verabreichung dieser Substanz auf das Bewusstsein der Opfer einwirken.

Gericht
Gerichtssprecher und auch selbst Richter: Dietmar Nußbaumer. vn/paulitsch

Tatbestand Körperverletzung

Rechtlich werde eine Schädigung der Opfer durch K.o.-Tropfen prinzipiell als Körperverletzung angezeigt bzw. angeklagt. „Die Anklagen reichen hier von Körperverletzung, schwerer Körperverletzung über Körperverletzung mit Todesfolge bis hin zum versuchten Mord“, sagt Nußbaumer, der jedoch nicht in persönlicher Erinnerung hat, dass letzteres jemals verhandelt wurde.

Substanz als Prozessgegenstand

Hier zwei Beispiele von Verhandlungen am Landesgericht Feldkirch, bei denen es um Straftaten ging, in deren Zusammenhang nachweislich K.o.-Tropfen verabreicht wurden:

Im Juli 2024 wurde ein 27-jähriger Asylwerber wegen Vergewaltigung einer 20-Jährigen zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Schöffensenat ging davon aus, dass er sein Opfer durch die Verabreichung von K.o.-Tropfen in einen wehrlosen Zustand versetzt hatte.

Geschichte K.o.-Tropfen
Im Juli 2024 wurde am Landesgericht ein Vergewaltiger zu acht Jahren Haftstrafe verurteilt, der sein Opfer mit K.o.-Tropfen betäubte. Eckert

Außerdem eine Eifersuchtssache: Im September 2019 hatte ein 39-Jähriger eine Büroangestellte erst gewürgt und getreten, ehe er sie mit K.o-Tropfen, die er ihr in ein alkoholisches Getränk gemischt hatte, betäubte. Dies, um danach Zugriff auf die Daten aus ihrem Handy zu bekommen. Er wurde zu 18 Monaten Haftstrafe, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt.

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