Operationen misslungen, Patientin leidet

Nach zwei medizinischen Fehlbehandlungen klagt Martina Vaschauner (40) einen Arzt.
Feldkirch Bis zum März 2022 war die Nenzingerin Martina Vaschauner kerngesund, fühlte sich auch so und war leidenschaftliche Sportlerin. Bis plötzlich chronische Hüftschmerzen auftraten. Mittels einer MRT wurde unter anderem ein Knochenmarksödem zwischen Oberschenkelkopf und Schenkelhals festgestellt.
Reise von Arzt zu Arzt
Nun folgte eine wahre Odyssee von Arzt zu Arzt. Zunächst konsultierte Martina einen Hüftgelenkexperten in St. Johann in Tirol, wurde dann an weitere Fachmediziner nach Wien und Schweiz empfohlen, bis sie schlussendlich zurück nach Vorarlberg in die Privatordination eines Arztes in ein Krankenhaus nach Vorarlberg verwiesen worden ist.
Der Mediziner nahm im Mai 2023 einen ersten operativen Eingriff bei der Oberländerin vor. Unter der Fachbezeichnung Osteotomie (ein Operationsverfahren, bei dem ein Knochen oder auch mehrere gezielt durchtrennt werden zur anschließenden Korrektur). Doch die Beschwerden wurden nicht besser. Auch nicht nach einer zweiten Operation, die nur wenig später durchgeführt wurde. Am selben Ort, vom selben Operateur.
Klage beim Zivilgericht
Etwas konnte nicht stimmen. Die 40-Jährige ließ sich von dem Innsbrucker Arzt Dietmar Krappinger untersuchen und ein medizinisches Gutachten erstellen. Und klagte schließlich den Vorarlberger Arzt.
Im Zivilverfahren am Landesgericht Feldkirch trug Krappinger vor Richter Daniel Mayer sein Gutachten vor. Und belastet seinen Vorarlberger Kollegen mit einer Vorgehensweise „sine lege artis“, was so viel heißt wie Kunstfehler. Oder besser gesagt: medizinische Fehlbehandlung. Es war bei den Eingriffen zu Verschiebungen von Knochen gekommen.

Kontrollen vernachlässigt
Nun wird es etwas kompliziert, weil (nicht simpel) fachspezifisch: „Es wurde hier in beiden Fällen keine suffiziente Rotationskontrolle durchgeführt. Weder radiologisch noch klinisch. Das hätte aber passieren müssen und ist deshalb als Behandlungsfehler einzustufen“, erörterte Krappinger.
Die Folgen für Martina Vaschauner: vier Tage starke Schmerzen, 40 Tage mittelstarke Schmerzen und 30 Tage leichte Schmerzen. Die Haushaltsführung war für die Frau 294 Stunden unmöglich.

Vergleich angestrebt
Der Zivilprozess ist noch nicht abgeschlossen. Rechtsanwalt Martin Mennel vertritt die beklagte Partei, bei der es sich um die Krankenhausbetriebsgesellschaft handelt. Die Klägerin wird von Rechtsanwalt Alexander Wirth vertreten. Beide Anwälte einigten sich im Verfahren darauf, einen Vergleichsvorschlag auszuarbeiten. Was heißt, Martina Vaschauner wird aller Voraussicht nach für ihre Schmerzen entschädigt.