Alko-Lenker nach Unfall mit Verletzten freigesprochen

Radfahrerin niedergestoßen, doch Pkw-Lenker gilt vor Gericht als unschuldig.
Feldkirch In der Nacht des 18. März des vergangenen Jahres kam es auf der Arlbergstraße in Dornbirn zu einem Unfall. Eine Radfahrerin und ein Pkw-Lenker stießen auf der regennassen Fahrbahn zusammen. Die Küchenhilfe wurde schwer verletzt, ihr Bein in Mitleidenschaft gezogen. Sie war länger als 24 Tage stark beeinträchtigt, was rechtlich eine schwere Körperverletzung bedeutet. Sie war auf der Arlbergstraße Richtung Hohenems unterwegs, hinter ihr ein 35-jähriger Pkw-Lenker. Der Mann hatte reichlich Bier getrunken, brachte es auf 1,4 Promille.
Aussage gegen Aussage
Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch erzählt das Unfallopfer als Zeugin, dass sie langsam mit rund 15 km/h zunächst geradeaus gefahren sei, dann nach hinten geschaut und Handzeichen nach links gegeben habe. Dann habe sie mit den Pedalen noch drei Mal rundum getreten und sei dann langsam und ohne nochmals zurückzuschauen vor einem Zebrastreifen nach links gezogen, weil sie links abbiegen wollte. Der Autofahrer fuhr geradeaus und erwischte das Fahrrad von hinten, die Frau stürzte und verletzte sich das Bein. Der angeklagte, damalige Alko-Lenker bestreitet bei der Verhandlung, dass die Radfahrerin Handzeichen gegeben habe. Sie sei vielmehr völlig überraschend plötzlich nach links abgebogen.
Gutachten klärt auf
An Spuren gab es laut Sachverständigem Christian Wolf nichts auszuwerten. Vieles muss deshalb offenbleiben. Es werden verschiedene Szenarien und Varianten durchgespielt und durchgerechnet. Offen bleibt jedoch, wie die Frau genau abgebogen ist. Staatsanwalt Christoph Stadler fasst zusammen und fragt den Sachverständigen: „Egal ob man von der Version des Angeklagten oder von der Version der Radfahrerin ausgeht: Wäre der Unfall dennoch unvermeidbar gewesen?“. Wolf bejaht. Somit kann der Angeklagte aufatmen. Er war zwar ziemlich alkoholisiert und das wird verwaltungsrechtlich Konsequenzen haben, eine fahrlässige Körperverletzung kann man ihm jedoch nicht vorwerfen. Es erfolgt deshalb ein Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.