Dienstwagen erfasst Mutter mit Kind auf Schutzweg: Das sagt die Polizei

Unfall im Einsatz auf Kreuzung in Dornbirn: Keines der Opfer schwer verletzt.
Dornbirn Ein 34-jähriger Beamter der Bundespolizei und seine Kollegin waren am Montag auf einer Dienstfahrt in Dornbirn unterwegs. Als sie sich dem Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße und der Moosmahdstraße näherten, wurde Alarm ausgelöst, dem Vernehmen nach von einer Überwachungskamera.
Blaulicht aktiviert
Der Beamte aktivierte das Blaulicht beim Dienstfahrzeug, verringerte zunächst dennoch die Fahrgeschwindigkeit, um die Situation auf dem Kreuzungsbereich einzuschätzen. Ein Passieren der Stelle erschien ihm möglich, weshalb er das Einsatzfahrzeug beschleunigte.
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Vollbremsung eingeleitet
Dabei bemerkte der Polizist eine 40-jährige Frau und deren neunjähriges Kind auf einem Schutzweg vor ihm. Er leitete sofort eine Vollbremsung ein und versuchte auszuweichen, doch es war bereits zu spät. Die Mutter und ihr Kind wurden von dem Dienstwagen erfasst und unbestimmten Grades verletzt (aus dem Ambulanzblatt ging hervor, dass es sich um keine schweren Verletzungen handelte).
Beide wurden ins Krankenhaus Dornbirn eingeliefert. Der Beamte und seine Kollegin blieben unverletzt, am Dienstwagen entstand kein Sachschaden. Bei keinem der Unfallbeteiligten konnte eine Beeinträchtigung festgestellt werden.
Anzeige wird erstattet
Nach Abschluss der Ermittlungen wird gegen den Beamten eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr an die Staatsanwaltschaft Feldkirch erstattet, hieß es seitens der Polizei.

„Um den genauen Unfallhergang ermitteln zu können, müssen jedoch erst sämtliche Beteiligten einvernommen werden“, sagte dazu Polizeisprecher Fabian Marchetti gegenüber den VN. Der Vorfall sei sehr ungewöhnlich. „Es kommt grundsätzlich äußerst selten bis gar nicht vor, dass Polizisten im Straßenverkehr einen Unfall mit Personenschaden verursachen. Sämtliche Beamten werden auf Einsatzfahrten und die angespannte Situation, die solche mit sich bringen, geschult, und das regelmäßig“, erläutert Marchetti.
Dennoch genießen Polizisten keine rechtliche Sonderstellung bei solchen Ereignissen, auch nicht bei Einsatzfahrten. „Auch Beamte müssen vor einer roten Ampel anhalten. Aber eine 100-prozentige Sicherheit gibt es eben nie“, so der Polizeisprecher.