„Autofahrerfallen“: Wer hinter den angedrohten Besitzstörungsklagen steckt

VN / 31.01.2025 • 17:43 Uhr
Autofahrerfalle
Androhungen von Besitzstörungsklagen wie bei der “Autofahrerfalle” in Feldkirch tragen stets denselben Namen einer Rechtsanwaltskanzlei. Breuss

Nicht nur Vorarlberger Rechtsanwälte prangern „fragwürdiges Geschäftsmodell“ eines ihrer deutschen Kollegen an, welches dieser nun auch auf Vorarlberg ausweitet.

Schwarzach Ein Schweizer Autofahrer, der zum Bahnhof Feldkirch wollte, bog vorher aufgrund einer verwirrenden Beschilderung in eine nicht als solche korrekt bezeichnete Privatstraße ein. Die Folge war die Androhung einer Besitzstörungsklage gegen den Eidgenossen mit der Aufforderung, 395 Euro zu bezahlen (die VN berichteten exklusiv).

Seither sind den VN sechs Personen bekannt geworden, die in dieselbe „Autofahrerfalle“ tappten und mit der Androhung einer Besitzstörungsklage konfrontiert wurden. Die schriftlichen Zahlungsaufforderungen wurden allesamt von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Luesgens versandt.

Kein Unbekannter

Deren Betreiber Oliver Luesgens ist kein Unbekannter in Sachen Besitzstörungsklagen. Sein eigentlicher Sitz unter der Bezeichnung „Claim Rechtsanwalts GmbH“, als deren Geschäftsführer er fungiert, befindet sich in Köln. Diese GmbH betreibt auch die Website „falschparkermelden.de“, in denen man sich als „geschädigt“ gefühlter Besitzer registrieren lassen kann. Die „Claim Rechtsanwalts GmbH“ kümmert sich dann sofort um ein Schreiben mit einem „Vergleichsangebot“ (eben 395 Euro) an etwaige „Parksünder.“

Offenbar uferte die Sache aus. So schrieb etwa das Kölner Presse-Portal „Express“ einen Bericht mit dem Übertitel: „Kölner Anwalt verdient Millionen durch Falschparker-APP.“

Sammelklage

Inzwischen prüft die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die „Claim Rechtsanwalts GmbH“. Und vom Landesgericht Köln ist bereits ein Unterlassungsurteil gegen die GmbH ergangen.

Faksimile
Eine am vergangenen Dienstag veröffentlichte Aussendung der Oberösterreichischen Arbeiterkammer.

“Zupf di”

Zurück nach Österreich. Luesgens ist inzwischen auch in der österreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragen, seine Kanzlei befindet sich laut Website in der Wiener Herrengasse. Nun gibt es auch in Wien ein Unternehmen mit dem sprichwörtlichen Namen „Zupf di“, das es schon beinahe industriell auf Falschparker abgesehen hat. Dem Vernehmen nach ist Luesgens eine Kooperation mit „Zupf di“ eingegangen (das geht zumindest aus seinem Linkedin hervor, in dem Luesgens „Auf eine gute Zusammenarbeit in Österreich, Deutschland und der Schweiz“ pocht).

OGH-Urteil

Dem privaten Unternehmen „Zupf di“, das darauf spezialisiert hat, bei Besitzstörungen gezielt Geld einzutreiben, ist allerdings vom Höchstgericht mit einem Urteil Anfang 2024 der Hahn zugedreht worden. Der Grund: Die “Zupf di” erbrachte Tätigkeiten, die Rechtsanwälten vorbehalten sind. Anschließend war sie als Bewachungsunternehmen tätig und sammelte Daten für Besitzstörungsklagen, auch für Klienten von Luesgens.

Thomas Breuss
Der aus Vorarlberg stammende Rechtsanwalt Thomas Breuss klagte das Unternehmen “Zupf di” erfolgreich auf Schadenersatz. Breuss

Erfolgreiche Schadenersatzklage

Luesgens führte seine Klagsandrohungen unentwegt weiter. In ganz Österreich. Nun auch in Vorarlberg. Allerdings hat er mit dem aus Vorarlberg stammenden Rechtsanwalt Thomas Breuss, der ebenfalls eine Kanzlei in Wien betreibt, einen findigen Gegner gefunden. So hatte Breuss im März 2024 eine Klage auf Schadenersatz gegen „Zupf di“ eingebracht, nachdem dieses Unternehmen seinem Mandanten wegen einer Bagatelle mit einer Besitzstörungsklage drohte und in diesem Rahmen dessen psychische Diagnose weiterleitete, was ganz klar einem Verstoß gegen den Datenschutz gleichkam. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien verurteilte „Zupf di“ wie eingeklagt auf einen Schadenersatz in der Höhe von 5.219 Euro sowie 2093 Euro Kostenersatz. Breuss zu den VN: „Ich glaube mit einem gewissen Stolz, dass das der höchste, je in Österreich zugesprochene Schadenersatz wegen eines einzelnen Datenschutzverstoßes ist.“

Doch nicht nur Breuss, sondern auch die Oberösterreichische Arbeiterkammer und die Rechtsberatung des ÖAMTC ziehen aufgrund zahlreicher Beschwerden gegen Luesgens ins Feld. Auch dem Vorarlberger Rechtsanwalt Helgar Schneider ist Luesgens ein Begriff, er betont diesbezüglich gegenüber den VN: „Die österreichischen Anwälte wollen sich deswegen nicht ihren Ruf schädigen lassen, denn sie – und insbesondere die Vorarlberger Rechtsanwälte – sind keine Abzockanwälte.”

Stellungnahme Luesgens

Die VN haben die „Claim Rechtsanwalts GmbH“ diesbezüglich um eine Stellungnahme gebeten und erhielten eine schriftliche zweiseitige Antwort, in der es unter anderem heißt: „Primär geben wir bekannt, dass wir zu den einzelnen Verfahren aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht keine Auskunft erteilen können oder werden.“

Zur den Vorgehensweisen der Arbeiterkammer und des ÖAMTC führt die GmbH wörtlich an: „Gegenteilige Rechtsansichten von Arbeiterkammern (welche ohnedies jedes noch so verwerfliche Verhalten Ihrer „Konsumenten“ zu verteidigen wissen) oder des ÖAMTC (welchem eine Rechtsberatung bereits von vornherein iSd § 8 RAO untersagt ist-sic!) sind für uns ohne wie auch immer geartete Relevanz. Darüber hinaus wurde weder seitens der Arbeiterkammern noch des ÖAMTC jemals öffentlich geäußert, dass das Vorgehen unserer Mandanten rechtswidrig wäre.“

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