15-Jährige ging mit Brotmesser auf ihren Bruder los

VN / 07.02.2025 • 10:57 Uhr
Gericht
Die junge Angeklagte mit ihrem Verteidiger Daniel Wolff. eckert

Teenager hatte Bevormundung durch Familienangehörige gründlich satt. Ein Fall für das Gericht.

Feldkirch Die Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ist 15 Jahre alt und stammt aus einer asiatischen Kriegsregion. Ihre Familie lebt in Vorarlberg, doch Traditionen und Kultur hier sind doch sehr unterschiedlich von jenen ihrer Heimat.

Die Schülerin ist stark geschminkt, modisch gekleidet und unterscheidet sich nicht von anderen Mädchen in ihrem Alter. Doch sie ist keine einfache Persönlichkeit, was auch mit den familiären Spannungen und Konflikten zusammenhängt. 14 Tage lang kam sie in einer Krisenwohnung unter, jetzt lebt sie wieder bei ihrer Familie. Während sie Gefallen an Mode und Lebensstil der westlichen Welt findet, hängt ihre Familie am Althergebrachten. Auch was die Rolle von Frauen und Mädchen betrifft, scheinen die Meinungen auseinanderzudriften.

Streit eskalierte

Einen Tag vor Weihnachten kam es in der Familie, die im Raum Bregenz wohnt, zu einem Zwischenfall. Laut der 15-Jährigen hätten sie ihre Brüder bevormundet, geschlagen und körperlich angegriffen. Fakt ist, dass das Mädchen noch ausgehen wollte. Die Mutter des Teenagers hatte wieder ein Baby bekommen, die beiden Brüder waren mit der 15-Jährigen daheim und es kam zum Streit.

Dabei griff die Jugendliche zu einem Brotmesser und hielt es dem älteren Bruder hin, der andere nahm es ihr ab und schnitt sich dabei an der Hand. „Weiters schlug die Angeklagte mit einem Baseballschläger in Richtung Kopf ihres Bruders, erwischte jedoch nur den Rücken“, so die Staatsanwaltschaft. „Ich habe mich verteidigt“, sagt die Beschuldigte dazu.

Großzügiges Angebot

Richter Martin Mitteregger bietet der jungen Frau einen außergerichtlichen Tatausgleich (Diversion) an. Allerdings nur, wenn sie einräumt, dass auch sie sich damals falsch verhalten hat. „Sorry“, lautet die knappe Antwort.

Erst auf Nachhaken kommt ein Anflug von Reue auf. Das Mädchen muss ein Antiaggressionstraining machen, bekommt Bewährungshilfe zur Seite gestellt und das Verfahren gegen sie wird vorläufig eingestellt. „Was ist, wenn ich dort nicht hingehe?“, will die junge Beschuldigte wissen. „Denken Sie da nicht einmal dran!“, rät ihr der Staatsanwalt. Wenn sie die Termine „schwänzt“, wird das Verfahren fortgesetzt und sie wird unter Umständen doch noch verurteilt. Das Mädchen und ihre Mutter sind einverstanden.