Causa Reichart: Nach dem Schuldspruch ein Freispruch

Weshalb der Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzende Alexander Moosbrugger nach Ansicht des Gerichts Kulturamtsleiterin Judith Reichart nicht öffentlich diffamiert hat.
Feldkirch Zu Beginn des nun schon beinahe dreieinhalb Jahre währenden Prozessmarathons stand eine Pressekonferenz im Jahr 2021, zu der der Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzende Alexander Moosbrugger, Vizebürgermeisterin Sandra Schoch (Grüne) und Stadträtin Veronika Marte (ÖVP) Journalisten geladen hatten.
Die „Botschaft“ des Podiums ließ stadtpolitisch, kriminalistisch und juristisch gewaltige Wogen aufgehen. So stellten Moosbrugger, Marte und Schoch angebliche missbräuchliche Abzweigungen von öffentlichen Geldern durch Kulturamtsleiterin Judith Reichart im Zusammenhang mit dem „nicht existenten“ Verein KSR (Kunst-Stadt-Raum) in den Raum (die VN berichteten).
Privatanklage
Das hatte eine Privatanklage seitens Reichart gegen Moosbrugger wegen „Übler Nachrede“ zur Folge (Moosbrugger hatte damals eine „Sachverhaltsdarstellung“ an die Staatsanwaltschaft übermittelt). Beim ersten Prozess am Landesgericht Feldkirch war der Prüfungsausschussvorsitzende im Sinne der Privatanklage schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro verurteilt worden.
Verfahren neu aufgerollt
Moosbrugger und sein Rechtsanwalt Wilfried Ludwig Weh gingen daraufhin beim Oberlandesgericht Innsbruck in Berufung und erreichten, dass der Prozess aufgrund von „Verfahrensfehlern“ des Erstgerichtes neu aufgerollt wurde. Im Grunde ging es darum, ob die Äußerungen von Moosbrugger, Schoch und Marte geeignet waren, Reichart durch die Berichterstattung in den öffentlichen Medien wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs in ein schlechtes Licht zu rücken, deshalb der Vorwurf der „Üblen Nachrede“.
Im zweiten Rechtsgang am Montag wurde ÖVP-Stadträtin Marte von Richter Dietmar Nussbaumer als Zeugin unter anderem gefragt, was damals die Intention der Medienkonferenz gewesen sei. Worauf Marte antwortete: „Wir wollten transportieren, dass einiges nicht mit rechten Dingen zuging und es an Aufklärung bedurfte.“

“Waren ein Luftballon”
In dieselbe Kerbe schlug auch Moosbrugger in seiner Einvernahme. Reichart-Anwalt Martin Mennel ging gegen ihn hart und impulsiv ins Gefecht: „Die Vorwürfe waren allesamt erlogen, nichts anderes als ein Luftballon und politisches Oppositionsgetöse.“
Richter Nussbaumer verkündete schlussendlich ein Urteil, das Moosbrugger sichtlich erleichterte. Er fällte den Freispruch. Begründung: Der Angeklagte habe damals lediglich den Verdacht eines Förderungsbetruges geäußert, was nicht als „Üble Nachrede“ zu werten sei.
Berufung
Was allerdings einmal mehr bedeutet, dass die „Causa Reichart“ damit keinen Abschluss findet. Denn Mennel meldete gegen den Freispruch Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld beim Oberlandesgericht Innsbruck an.