Schluss mit den Autofahrerfallen und der Abzocke

VN / 27.05.2025 • 15:50 Uhr
Schild "Privatparkplatz" in Dornbirn Haselstauden
So deutlich wie hier sind Warnungen vor Besitzstörungsklagen nicht immer angezeigt. vol.at/mayer

Neue Regierung schiebt missbräuchlichen Besitzstörungsklagen gegen Kfz-Lenker einen Riegel vor.

Schwarzach Es ist nur eines von vielen krassen Beispielen: Im Glauben, unmittelbar nach einem Rechtsabbiegeschild in Richtung Bahnhof Feldkirch abbiegen zu können, fuhr ein Schweizer Autofahrer Anfang dieses Jahres in eine Privatstraße ein. Obwohl er sofort wieder umkehrte, war sein Pkw von mindestens zwei Kameras fotografiert worden. Kurze Zeit später flatterte eine Aufforderung zur Bezahlung von 395 Euro wegen Besitzstörung in den Briefkasten des Eidgenossen. Versendet von einer angeblichen Wiener Rechtsanwaltskanzlei.

Autofahrerfalle
Vorsicht beim Einbiegen in diese Privatstraße in Feldkirch (trotz offener Schranke). Breuss

Heimtückische Fallen

Die Anlässe solcher Besitzstörungsklagen sind mitunter heimtückische Fallen für Kfz-Lenker. Denn oft sind Hinweisschilder wie “Privatparkplatz” oder “Privatstraße” mit drohenden Besitzstörungsklagen für unbedarfte Pkw-Lenker nicht sofort erkennbar. Doch oft schnappt die Falle bereits zu.

Den VN sind zahlreiche Fälle solcher “Autofahrerfallen” bekannt. Und auch, dass einige Rechtsanwälte bundesweit (vereinzelt aber auch in Vorarlberg) ein regelrechtes “Geschäftsmodell” entwickelt haben, um Autofahrer auf diese Weise abzuzocken. Und das mit horrenden Forderungen von bisweilen bis zu mehreren Hundert Euro. So wie das bereits angeführte Beispiel einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei, hinter der in Wirklichkeit der Betreiber einer deutschen Advokatur in Köln steckt.

Anwalt selbst als Beklagter

Allerdings wurde dieser Anwalt erst kürzlich selbst zum Beklagten. Das Handelsgericht Wien teilte ihm in einem Anerkennungsurteil mit, dass es seine Kanzlei sofort zu unterlassen habe, in Österreich die Berufsorganisation, der sie in ihrem Herkunftsstaat angehört (fallbezogen die Rechtsanwaltskammer Köln) nicht anzuführen. Was unter anderem den Vorarlberger Rechtsanwalt Helgar Schneider freut: “Ich werde mich also nicht mehr darüber ärgern müssen, dass ein ausländischer Anwalt die Menschen in Vorarlberg mit hohen Forderungen bedrängt und dabei den Eindruck erweckt, dass er ein österreichischer Rechtsanwalt ist.”

Das “Schikaneverbot”

Doch das Feldkircher Beispiel scheint auch ein klarer Verstoß gegen das bereits geltende “Schikaneverbot” zu sein. Dient zum Beispiel eine asphaltierte Fläche dem Zufahren und Parken vor einem Geschäft, so ist nicht erkennbar, inwiefern ein ganz kurzfristiges Befahren, etwa zum Umdrehen, gegen schutzwürdige Interessen des Besitzers verstößt.

Kritik wegen unverhältnismäßiger Abzockerei durch Besitzstörungsklagen wird ständig seitens der Arbeiterkammern und des ÖAMTC laut. Nun reagiert die neue Bundesregierung in ihrem aktuellen Programm. Dort werden in einem Passus wörtlich “Maßnahmen gegen Abzocke bei Besitzstörung und Abmahnmissbrauch” angekündigt.

Anna Sporrer
Justizministerin Anna Sporrer: Arbeitsgruppe gegen missbräuchliche Besitzstörungsklagen gebildet. apa/techt

Antwort der Justizministerin

Wie Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) auf Anfrage in einem persönlichen Statement den VN mitteilen ließ, “werde bereits intensiv an Maßnahmen gearbeitet, um missbräuchliche Besitzstörungsklagen einzudämmen. Wir brauchen eine praktikable und für die Menschen wirksame Lösung, deshalb stehen mein Haus und ich dazu auch im Austausch mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis.”

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