Große Verunsicherung bei Privatzimmervermietern: Was 2026 auf sie zukommt

Ende Mai 2026 wird ein EU-weites Beherbergungsregister eingeführt. Montafon Tourismus bietet Beratungsgespräche an, denn viele Privatzimmervermieter sind verunsichert.
Schruns Im Montafon entfallen 50 Prozent der Nächtigungen auf Privatzimmervermieter. „Das ist über Jahrzehnte gewachsen und trägt stark zur Wertschöpfung, zur Tourismusgesinnung und zur individuellen Gastfreundschaft bei“, sagt Manuel Bitschnau, Geschäftsführer von Montafon Tourismus. Ende Mai 2026 steht jedoch für die rund 1100 Privatzimmervermieter im Montafon eine grundlegende Umstellung bevor: Ein EU-weites Beherbergungsregister wird eingeführt, bei dem jeder Kleinstvermieter registriert sein muss. Wer seine Zimmer über Online-Plattformen anbietet, benötigt dann eine entsprechende Registrierungsnummer. Damit sollen illegale Angebote – etwa über Airbnb – unterbunden werden.

„Mit einer Registrierungsnummer müssen die Privatvermieter auf rechtlich komplett sauberen Beinen stehen“, so Bitschnau. Die zentrale Frage, die sich Privatvermieter nun stellen müssen, lautet: Brauche ich ein Gewerbe oder nicht? Genau hier herrscht große Unklarheit und Verunsicherung.
Um Klarheit zu schaffen, bietet Montafon Tourismus gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Vorarlberg seit mehreren Monaten Informationsveranstaltungen und individuelle Beratungstermine an. Gemeinsam mit den Vermietern werden maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet. Über 200 Beratungen haben bisher stattgefunden. Dabei konnten für nahezu alle Vermieter zufriedenstellende Lösungen gefunden werden.

Neue Regeln an Bettenzahl geknüpft
Ein Privatzimmervermieter darf maximal zehn Betten anbieten. Befinden sich diese am eigenen Hauptwohnsitz und werden weder Wellnesseinrichtungen betrieben noch Mitarbeiter beschäftigt, fällt der Betrieb in der Regel unter die klassische Privatzimmervermietung – ohne Gewerbepflicht.

Wer ebenfalls maximal zehn Betten vermietet, jedoch nicht am eigenen Hauptwohnsitz, und eventuell Wellnesseinrichtungen anbietet, muss in der Regel ein freies Gewerbe anmelden. Für ein freies Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis erforderlich, sehr wohl aber eine Anmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft.
Ab elf Betten braucht man aber eine Gewerbeanmeldung mit Konzession und Befähigungsnachweis. Viele Gastgeber verfügen jedoch über eine abgeschlossene Tourismuslehre oder eine vergleichbare Qualifikation und müssen daher keine zusätzliche Konzessionsprüfung ablegen.

Das klingt auf den ersten Blick kompliziert, ist es aber nicht. „Viele Vermieter haben Panik und sind verunsichert, doch wir wollen aufklären, damit sie nicht aufhören. Ich habe Angst, dass wir das wichtige Privatzimmersegment verlieren“, sagt Bitschnau. Dennoch zeigt er sich optimistisch: „Bis jetzt haben wir für jeden Privatzimmervermieter eine Lösung gefunden. Für jene, die eine Konzessionsprüfung ablegen müssen, bieten wir gemeinsam mit dem WIFI Vorarlberg im Herbst Kurse direkt im Montafon an.“
Für Wolfgang Raunicher ändert sich nichts
Wolfgang Raunicher vermietet zwei Ferienwohnungen in seinem Haus in Schruns. Für ihn ändert sich nichts. Er hat acht Betten, mit einem Zustellbett kommt er auf neun. Damit fällt er unter die „Zehn-Betten-Grenze“ und muss kein (freies) Gewerbe anmelden. Zwar hat er einen Wellnessbereich, doch befindet sich dieser im Keller und ist somit von den Ferienwohnungen abgegrenzt.

Nicht nur die zwei Ferienwohnungen im Haupthaus „Davenna“ betreut Wolfgang Raunicher, sondern auch jene im „Neni“ – einem zu einem Gästehaus umgebauten Stall, der seinem Bruder Peter gehört. Da dieser jedoch in Innsbruck wohnt, muss er ein freies Gewerbe anmelden.

Wolfgang Raunicher ist im Haupterwerb Geschäftsführer seiner eigenen Versicherungsagentur – er kennt sich also aus. Dennoch nahm er das Beratungsgespräch mit der Wirtschaftskammer gerne in Anspruch. „Das war ein informatives Gespräch“, sagt er, denn man könne die Regeln auch nicht einfach irgendwo nachlesen. „Das steht nirgendwo im Internet erklärt.“