Postangestellter ließ 84 Handys verschwinden

Syrischer Angestellter soll Telekom um fast 160.000 Euro geschädigt haben.
Feldkirch Der am Landesgericht angeklagte Mann ist 23 Jahre alt, stammt aus Syrien und fand in seiner neuen Heimat Vorarlberg einen Job als A1-Berater bei der Post im Unterland. Sein derzeitiges Einkommen in seinem neuen Job ist mit 2500 Euro brutto nicht schlecht, er ist ledig und hat weder Schulden noch Sorgepflichten. Doch nun sitzt er wegen Veruntreuung und gewerbsmäßigen schweren Betruges vor Richter Dietmar Nußbaumer. Seit August 2023 soll er innerhalb eines halben Jahres 84 Handygeräte erschlichen haben. Zum größten Teil handelt es sich um Samsung-Modelle, 21 der Geräte kosten jeweils um die 1400 Euro. Etliche sind mit 1000 Euro angesetzt, das billigste Modell mit knapp 300 Euro.
Fingierte Verträge
Mittels falscher Daten soll der Mitarbeiter zahlreiche Handyverträge fingiert haben. Durch den Vertragsabschluss im “VIP-Status” fand auch keine Bonitätsprüfung statt. Der als “Springer” tätige Angestellte soll von der fingierten Erstanmeldung profitiert und im Zuge dessen das gewünschte Handy zum Vorzugspreis erworben haben. “Zudem nutzte er die Möglichkeit der Teilzahlung. Schlussendlich wurden die geschuldeten Vertragszahlungen, Kosten für die Netznutzung und auch die Schulden aus Internetkäufen niemals beglichen”, heißt es in der Anklageschrift. Bislang schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen, nur bei der Hausdurchsuchung ließ er mit einer frechen Äußerung aufhorchen.
Dreiste Antwort
Wo die Handys mittlerweile sind, bleibt ein Rätsel. Auch bei der angeordneten Hausdurchsuchung wurden die Fahnder nicht fündig. Als die Beamten den ehemaligen A1-Berater dazu befragten, antwortete er laut Protokoll: “Das sage ich Ihnen sicher nicht”. Die Kriminalpolizei geht von 187 inkriminierten Vertragsabschlüssen aus. Dabei fiel auf, dass sich gefälschte Datensätze häufig wiederholten, dass es sich um erfundene Personen handelte oder um Menschen, die nie in Österreich gelebt hatten.
Prozess am Mittwoch
Handyverträge mit gleichzeitigem Geräteverkauf dürfen ausschließlich abgeschlossen werden, wenn der Vertragsinhaber persönlich in der Filiale anwesend ist. Eine Videokamera zeigt, dass sich zumindest in zwei Fällen kein Kunde am Schalter befand. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch beschreibt in ihrer Anklage mehrere Verschleierungsaktionen, mittels derer der Angeklagte ein halbes Jahr lang seine “Geschäfte” betrieben haben soll. Ob der Syrer schuldig ist oder nicht, muss ein Schöffensenat bei der Verhandlung am kommenden Mittwoch entscheiden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt der Mann als unschuldig.