Nach Drogenkontrolle Führerschein weg: “Bin ein Opfer behördlicher Willkür”

Obwohl ihm das gerichtsmedizinische Gutachten keine Fahrbeeinträchtigung attestierte, muss ein Vorarlberger um seine Lenkerberechtigung kämpfen.
Schwarzach Es war Mitte Februar dieses Jahres. Rene K. (Name von der Redaktion geändert) fuhr nach der Mittagspause mit seinem Pkw zurück zur Arbeit. Nur noch zweihundert Meter von seiner Firma im Unterland entfernt, winkte ihn eine Kelle der Polizei aus dem Verkehr. Direkt in eine Schwerpunktkontrolle. Ein Polizist kam auf ihn zu. „Haben Sie Drogen konsumiert?“, lautete die erste Frage des Beamten. Rene K. verneinte.
Wobei er damit nicht ganz ehrlich war, wie er später gegenüber den VN einräumte: „Na ja, ich hatte damals drei Tage vorher ein Näschen Koks geschnupft. Aber ich dachte nicht, dass da noch was anschlägt. Jedenfalls machte ich noch vor Ort Bekanntschaft mit dem Polizeiarzt.“
Zwingende Auflagen
Anschließend das unvermeidliche Prozedere: Speichelvortest, Urinabgabe, dann Blutabnahme. Das Auto blieb stehen, Rene K.’s Führerschein ging auf Wanderschaft in die Behörde – weil der amtshandelnde Arzt festgestellt habe, dass der Proband das Fahrzeug in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand lenkte.
Es sollte noch beinahe einen Monat dauern, bis ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft in den Briefkasten des Unterländers flatterte. Inhalt: Führerscheinsperre für die Dauer eines Monats und Auflagen. Allerdings mit dem Hinweis, dass die Entziehung der Lenkerberechtigung erst nach Befolgung der ärztlichen Auflagen ende.
Diese Auflagen beinhalteten die Absolvierung eines Verkehrscoachings, die Beibringung einer eines von einem Amtsarzt erstellten Gutachtens, die Beibringung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme sowie einer fachärztlichen Stellungnahme aus dem Sonderfach Psychiatrie. Die alles innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten. Überdies beauftragte die Bezirkshauptmannschaft Bregenz das gerichtsmedizinische Institut in Innsbruck mit einer Untersuchung der Blut- und Harnproben des Rene K. auf Suchtmittel, mit einem Kostenaufwand von 660 Euro für den Probanden.
Konträre Gutachten
„Das gerichtsmedizinische Gutachten stellte schlussendlich und im Gegensatz zum Polizeiarzt eindeutig fest, dass ich zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht suchtgiftbeeinträchtigt war. Es wurden lediglich nicht psychoaktive Stoffwechselprodukte und Coffein, also vom Kaffeetrinken, und Cotinin vom Zigarettenrauchen festgestellt. Eine Beeinträchtigung meiner Fahrtüchtigkeit wurde somit nicht eindeutig belegt“, wie Rene K. schriftlich nachweisen kann.

“Reihenfolge nicht eingehalten”
Der Unterländer befolgte die behördlich angeordneten Auflagen. Er besuchte das Verkehrscoaching und absolvierte die verkehrspsychologische Untersuchung. Was nach der Verwaltungsstrafe von tausend Euro wiederum erhebliche Kosten mit sich zog.
Doch dann, beim ebenso zwingenden Besuch des Amtsarztes der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, folgte für ihn eine so unerwartete wie unangenehme Überraschung: „Dort wurde mir plötzlich mitgeteilt, dass ich die Reihenfolge nicht eingehalten hätte. Denn angeblich hätte ich vor allen anderen Auflagen zunächst ein amtsärztliches Gutachten erstellen lassen müssen. Doch das wusste ich nicht. Das Verkehrscoaching und die verkehrspsychologische Untersuchung seien damit ungültig, wurde mir erklärt.“
Anwalt konsultiert
Rene K. ist seit Februar seinen Führerschein los. Angesichts der konträren medizinischen Gutachten und der seiner Meinung nach ungerechten amtsärztlichen Behandlung hat er inzwischen einen Rechtsanwalt konsultiert, denn: „Ich bin ein Opfer behördlicher Willkür.“