Die Hürden auf dem Weg zum Waffenschein

Wer darf überhaupt Pistolen oder Revolver besitzen? Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung („Waffen-Screening“) und ihre Prozedur.
Schwarzach Wer in Vorarlberg die Erlaubnis zum Besitz einer Waffe der Kategorie B (Faustfeuerwaffen) erlangen will, hat mehrere Möglichkeiten. Grundsätzlich muss eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung beim Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) in Bregenz beantragt werden, dieselbe Option gibt es aber auch beim Psychologisch-Diagnostischen Zentrum Hochenburger in Dornbirn mit Zweigstellen in Feldkirch und Bludenz.
Psychologisches Gutachten
“Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung ist ein psychologisches Gutachten, das Auskunft darüber gibt, ob die Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz sowie unter Umständen auch das Führen einer Waffe erfüllt sind. Liegt eine Neigung vor, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden, wird von der Behörde keine Waffenbesitzkarte oder kein Waffenpass ausgestellt”, sagt Martin Pfanner vom KfV Vorarlberg.
Wer in Österreich 21 Jahre alt ist, auf einem Schießstand einen Waffenführerschein abgelegt und ein positives psychologisches Gutachten hat, erhält von der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) eine Waffenbesitzkarte und darf zu Hause eine Waffe der Kategorie B haben. Das Tragen der Waffe in der Öffentlichkeit ist damit jedoch nicht erlaubt. Dazu ist der Erwerb eines “Waffenpasses” notwendig.

Zwei Phasen
Die Prüfung besteht aus zwei Phasen. In der ersten werden auf Fragebögen und mit einem Computertest Fragen zum Lebenslauf und den Persönlichkeitsmerkmalen erörtert. Dann folgt ein Vier-Augen-Gespräch mit einem Psychologen, bei dem der Antragsteller über die Gründe seines beabsichtigten Waffenerwerbs sprechen muss. Die Untersuchung dauert in der Regel zwei Stunden.
Bei einem negativen Gutachten erhält die Behörde eine Meldung, dass ein negatives Gutachten vorliegt. Dies hat eine sechsmonatige Sperrfrist als Konsequenz. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Behörde ein neuerliches Gutachten im Zuge der Antragstellung für den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte verwerten. Wer der Behörde dreimalig innerhalb der Sperrfrist ein Gutachten vorlegt, darf zudem 10 Jahre keinen Antrag mehr auf eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass stellen.
Die Beweggründe
Der durchschnittliche Antragsteller für die Waffenverlässlichkeitsprüfung beim KfV ist männlich, hat einen Lehrabschluss und Kinder, ist berufstätig und lebt in einer Wohnung. “Viele geben als Beweggrund an, Sportschütze zu sein”, so Pfanner. Aber auch “Selbstschutz” und “Sammeln” werden als Motive angeführt.
Neben der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung sind noch weitere Voraussetzungen zum Erwerb der Waffenbesitzkarte oder des Waffenpasses zu erfüllen. Unter anderem EWR-Bürgerschaft, Mindestalter, Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe, Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit einer Schusswaffe etc. Nähere Details dazu erläutert die zuständige Behörde.