Pensionist für öffentlichen “Ausrutscher” gegen Mario Leiter (SPÖ) verurteilt – und was der Politiker selbst dazu sagt

Statt einer Spende ans Kinderdorf: Unterländer wegen übler Nachrede am Landesgericht Feldkirch verurteilt.
Feldkirch Im vergangenen Februar warb SPÖ-Politiker Mario Leiter in Bludenz mit einer Plakatkampagne um den Bürgermeisterposten in Bludenz. Allerdings nicht nur in der Alpenstadt, sondern versehentlich auch in Bürs. Was damals schnell korrigiert wurde.
“Verhält sich wie eine Nutte”
Dennoch stieß der Lapsus mehreren Medienkonsumenten sauer auf. Unter ihnen ein 66-jähriger Unterländer aus dem Bezirk Dornbirn, der in einem Kommentar auf VOL.AT Folgendes schrieb: “Mario Leiter verhält sich wie eine Nutte, er tut für Geld alles.”
Wie zu erwarten war, ging diese Verunglimpfung an dem Bludenzer Lokalpolitiker nicht vorbei. Leiter strengte daraufhin eine Privatanklage wegen übler Nachrede gegen den Schreiber des Kommentars an. Am Montag kam es am Landesgericht Feldkirch zum Prozess gegen den Unterländer.
“Eben mal so herausgerutscht”
Der 66-jährige Beschuldigte zeigte sich von Beginn an geständig. Eigentlich sei es ihm ja gar nicht darum gegangen, Mario Leiter zu beleidigen. Er habe sich damals mit einem anderen User ausgetauscht. “Und dabei ist es mir eben mal so herausgerutscht. Dazu stehe ich voll und ganz. Es ist eben passiert, obwohl ich ansonsten ein besonnener Mensch bin”, zeigte er sich vor Richter Alexander Wehinger geständig.
Schon vor der Verhandlung hatte der unbescholtene Angeklagte alles Mögliche versucht, ein gerichtliches Verfahren aus der Welt zu schaffen. So bot er etwa an, eine Spende in der Höhe von 1000 Euro ans Kinderdorf zu richten, um einer Verurteilung aus dem Wege zu gehen. Doch damit war Leiter nicht einverstanden, und selbst der Richter betonte bei der Verhandlung: “Auch ein Politiker soll sich nicht alles gefallen lassen müssen.”
Leiter selbst war beim Prozess nicht erschienen. Was er auch nicht zwingend musste, da er von Anwältin Emelle Eglenceoglu vertreten wurde, die seine Privatanklage durchfocht. Mit Erfolg, wie sich zeigen sollte.
Teilbedingte Geldstrafe
Denn der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in der Höhe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro (7200 Euro). 90 Tagessätze wurden jedoch aufgrund des reumütigen Geständnisses und der bisherigen Unbescholtenheit auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen, zahlen muss der Verurteilte schlussendlich nur 1800 Euro. Während sich der Pensionist mit dem Urteil einverstanden zeigte, gab Privatanklägerin Eglenceoglu keine Erklärung ab.

Klare Kante gegen Hass im Netz
Und so kommentiert Mario Leiter selbst das Verfahren: „Gegen Hass im Netz gilt es, klar und entschieden aufzutreten. Wer andere im Schutz der Anonymität beleidigt oder diffamiert, überschreitet eine rote Linie – das gilt auch gegenüber Politikerinnen und Politikern. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber sie endet dort, wo die Würde eines Menschen verletzt wird.”
Als Polizist wisse er, wie wichtig es ist, für Recht und Respekt einzustehen. “Gerade deshalb war für mich klar: Ich lasse das nicht einfach stehen. Wer schweigt, macht es den Falschen leicht. Es geht nicht nur um mich – es geht um den Schutz der demokratischen Debatte. Wie der Richter richtig gesagt hat: Auch Politiker müssen sich nicht alles gefallen lassen.“