Bleibt es bei lebenslanger Haftstrafe für den Mörder von Janine G.? So entschied heute das Oberlandesgericht!

VN / 30.07.2025 • 12:05 Uhr
Janine G. tag 2
Der Hauptangeklagte im aufsehenerregenden Mordprozess vom Juli des vergangenen Jahres. Stiplovsek

Morgen, Donnerstag, jährt sich die Verurteilung zur Höchststrafe für den Täter nach dem Mord der Dornbirnerin Janine G. in Lustenau. Doch erst beinahe exakt ein Jahr danach, nämlich am heutigen Mittwoch, wurde über die tatsächliche Strafhöhe entschieden.

Feldkirch, Innsbruck Es war eines der aufsehenerregendsten Verbrechen in der Kriminalgeschichte Vorarlbergs. Und auch eines der brutalsten.

Am 3. März 2022 hatte ein heute 29-jähriger Vorarlberger in einer Wohnung in Lustenau die 30-jährige Dornbirnerin Janine G. auf gewaltsame Weise zu Tode gebracht. Als Hauptmotiv wurden Schulden vermutet. Der Leichnam des Opfers wurde zwei Tage darauf in einem Graben im Lustenauer Ried aufgefunden. Bereits wenig später wurden zwei Tatverdächtige verhaftet. Denn während der Bluttat war ein damals 22-jähriger Lustenauer anwesend. Der junge Mann wurde zum Kronzeugen des Verbrechens, indem er den älteren Hauptverdächtigen als Augenzeuge massiv belastete.

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Nicht geständig

Bis zum Prozess und auch während der Verhandlung zeigte sich der Hauptangeklagte nicht geständig. Und er tut es bis zum heutigen Tage nicht. Vielmehr schob er die Tat dem Lustenauer zu.

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Doch vor allem DNA-Spuren unter den Fingernägeln von Janine G. waren es, die an der Schuld des Erstbeschuldigten keinen Zweifel ließen. Nach mehreren Verhandlungstagen verurteilten ihn die Geschworenen am 31. Juli des vergangenen Jahres zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der Zweitangeklagte wurde wegen Unterlassung der Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt.

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Der wegen Mordes verurteilte Vorarlberger hatte sogleich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil erhoben. Die Nichtigkeitsbeschwerde war vom Obersten Gerichtshof abgewiesen worden, wogegen der Verurteilte Rechtsmittel wegen der Strafhöhe anmeldete.

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Darüber entschied nun am Mittwoch ein Richtersenat am Oberlandesgericht Innsbruck. Wie die VN erfuhren, fiel die halbstündige Berufungsverhandlung zum Nachteil des Vorarlbergers aus. Es bleibt bei der lebenslangen Haftstrafe.

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