Weil er gekündigt wurde: Ehemaliger Werkhofleiter klagt Gemeinde Fußach

VN / 11.08.2025 • 13:03 Uhr
Gericht
Der von Rechtsanwalt Dieter Fussenegger vertretene Kläger (l.) bei der Verhandlung am Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch. vn/gs

Fußach kommt nicht zur Ruhe. Schon wieder kracht es in der ohnehin von Turbulenzen gebeutelten Gemeindestube.

Feldkirch, Fußach Das Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch befasst sich derzeit mit der Klage eines Fußachers, der im Jahr 2007 zum Werkhofleiter seiner Gemeinde bestellt worden war. Gegen Ende 2024 wurde er vom jetzigen Bürgermeister Thomas Fitz seiner langjährigen Tätigkeit enthoben. Sprich: gekündigt. Dies allerdings zu Unrecht, wie der aktuell als Stallmeister beschäftigte 51-Jährige meint. Weshalb er nun vor Gericht zieht.

Bürgermeister Fitz ist Nachfolger von Peter Böhler, der seinerseits für nur kurze Zeit das Bürgermeisteramt von Ernst Blum übernommen hatte. Blum ist im Juli 2024 am Landesgericht Feldkirch wegen des Vorwurfs der Untreue zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden (die VN berichteten). Mitangeklagter in den als “Causa Fußach” bekannt gewordenen Unzulänglichkeiten war der ehemalige Finanzleiter, der erstinstanzlich wegen Untreue und Amtsmissbrauch eine teilbedingte 30-monatige Haftstrafe ausfasste.

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Und erneut knistert es in der Gemeinde. Den Grund dafür liefert der ehemalige Werkhofleiter, der vor Gericht seine Kündigung bekämpft. Die VN sind bei der ersten Tagsatzung beim Arbeits- und Sozialgericht vor Ort.

“Auf gefährlichem Glatteis”

Richterin ist Theresa Schertler. Auf deren Frage, wie es zur Trennung der Gemeinde mit dem Kläger kam, antwortet Letzterer beim Prozess: “Es fing im Jahr 2022 an. Der Amtsleiter wollte per E-Mail von mir wissen, was ich denn nach dem Ausstempeln meiner Dienstzeit machen würde. Also in meiner Freizeit! Ich ließ dieses E-Mail von der Gewerkschaft prüfen. Worauf der Amtsleiter mir mitteilte, dass ich mich damit auf gefährliches Glatteis begäbe.”

Als weiterer Vorwurf steht da unter anderem noch das angebliche Telefonieren mit dem Diensthandy in der Freizeit im Raum. Wogegen der Kläger argumentiert: “Ich war als Werkhofleiter 365 Tage im Jahr täglich 24 Stunden im Dienst und musste für meine Mitarbeiter immer erreichbar sein. Auch im Urlaub.”

Man habe ihn damals schlicht und einfach “aus politischen Gründen” raushaben wollen, sagt der 51-Jährige. Was jedoch nichts mit irgendwelchen gegenseitigen politischen Couleurs zu tun habe, stellt er klar. Vielmehr seien es persönliche Gründe gewesen.

“Meister aller Klassen”

Offenbar stieß es dem Amtsleiter dereinst auf, dass er vom Werkhofleiter als “Meister aller Klassen” bezeichnet wurde. “Wollten Sie ihn damit beleidigen?” will Richterin Schertler vom Kläger wissen. Worauf dieser entgegnet: “Überhaupt nicht. Aber auf der Baustelle redet man halt anders als im Büro.”

Und dann sind da noch angeblich “falsch erfasste Arbeitszeiten” und Meinungsverschiedenheiten bezüglich säumiger Urlaubskonsumation Thema. Der Kläger rechtfertigt dies mit seiner ehemaligen Tätigkeit, in deren Rahmen man ständig parat sein müsse.

“Kein Selbstbedienungsladen”

Nun wird bei der Verhandlung der ehemalige Bürgermeister zum Thema. Das kurzfristige Gemeindeoberhaupt hätte den Fußacher Werkhof als “Selbstbedienungsladen” betrachtet, behauptet der Kläger: “Er hat zum Beispiel einen nigelnagelneuen Rasenmäher geholt und ihn nach zwei Jahren völlig unbrauchbar wieder zurückgebracht.”

Sogenannte “Ausflüge” beim Ex-Bürgermeister hätten auch Werkzeuge vom Werkhof gemacht, die man dann immer wieder bei ihm zurückholen habe müssen. Als der Kläger diese Vorgänge als Werkhofleiter in der Gemeinde ruchbar machte, habe ihm der Bürgermeister nahegelegt, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass er damit “gelogen” habe. Denn ansonsten könne er, der Bürgermeister, nicht mehr kandidieren. “Aber natürlich konnte ich nicht sagen, dass ich gelogen habe”, sagt der Kläger vor Gericht.

Die nächste Tagsatzung der Verhandlung findet im Jänner statt. Dann werden die beklagte Partei und rund zwanzig Zeugen zu Wort kommen.