Betrunken das Messer gezückt

22-jähriger Türke drohte Landsleuten mit dem Tod. Ein Fall für das Gericht.
Feldkirch “Das alles war ein Missverständnis”, meint der bislang unbescholtene Arbeitslose als Angeklagter beim Prozess am Landesgericht Feldkirch. Dennoch hatte er wegen dieses “Missverständnisses” bei jenem Vorfall sofort sein Messer gezückt und zwei andere junge Männer damit bedroht.
Außerdem redete er dabei von “Abstechen” und “Umbringen”. “Alle waren an jenem Abend betrunken”, so die 21-jährige Ehefrau des Angeklagten als Zeugin. Sie sei damals als Einzige nüchtern gewesen, so die junge Frau, die behauptet, kein Messer gesehen und auch nichts von einem Messer mitbekommen zu haben. Die anderen Zeugen hingegen sind relativ übereinstimmend und sie geben an, dass der aggressive junge Mann sehr wohl eine Klinge zückte.
Taschenmesser im Anschlag
Das kleine Taschenmesser war bereits aufgeklappt. Ein Zustechen wäre somit jederzeit leicht möglich gewesen. Immer wieder machte Gerichtsmediziner Walter Rabl in der Vergangenheit in Gutachten deutlich, dass die Haut den größten Widerstand bei Messerstichen bietet. “Ist die Haut einmal durchdrungen, geht die Klinge durch wie Butter”, wiederholte Rabl immer wieder.
Auch mit Taschenmessern können durchaus tödliche Verletzungen zugefügt werden. Zum Glück kam es während des damaligen Tumults zu keiner Verletzung und es bleibt bei den zwei gefährlichen Drohungen. Der Angeklagte dementiert, mit einem Messer hantiert zu haben. Er sei zur Gänze unschuldig, so seine Verantwortung.
Unglaubwürdig
Richterin Franziska Klammer hält seine Geschichte für unglaubwürdig. Klar ist, dass der Angeklagte glaubte, eine Freundin seiner Gattin wäre bedrängt worden und er deshalb den zwei “Verdächtigen” nachlief. “Es gibt keinen Grund, warum die Zeugen so etwas erfinden sollten, sie wollen ja auch kein Geld von Ihnen”, schenkt Klammer der Version der Opfer Glauben.
Die Freundin der Ehefrau wurde übrigens nicht belästigt, es war tatsächlich nur eine Vermutung des Angeklagten. Er wird zu 1080 Euro Geldstrafe verurteilt, weitere 1080 Euro auf Bewährung. Der Türke bange nun um seine Arbeitserlaubnis und seinen Aufenthaltstitel, sagt er. “Darauf haben wir keinen Einfluss, Sie sind jetzt jedenfalls vorbestraft”, macht das Gericht ihm klar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.