„Ein verpflichtender Kurs für alle Hundehalter“ – das kommt 2026

VN / 26.08.2025 • 16:41 Uhr
„Ein verpflichtender Kurs für alle Hundehalter“ - das kommt 2026
Wer künftig einen Hund halten will, muss seine Eignung belegen. Wie, ist noch offen.VN/Rauch Symbolbild

Ab Juli 2026 wird der Nachweis zur Pflicht – Details zur Umsetzung in Vorarlberg stehen noch aus

Schwarzach Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes werden Hundehalter in ganz Österreich ab 1. Juli 2026 verpflichtet, einen allgemeinen Sachkundenachweis zu erbringen. Während sich die einen davon mehr Wissen und Verantwortung versprechen, warnen andere vor bürokratischer Überforderung. In Vorarlberg steht die konkrete Umsetzung noch aus – eine Verordnung des Bundes fehlt bislang.

Gesetz steht – Umsetzung fehlt

Bisher war in Vorarlberg nur für bestimmte sogenannte Listenhunde ein Sachkundenachweis vorgesehen. Das ändert sich nun grundlegend: Künftig muss jede Person, die einen Hund halten möchte, vorab einen Kurs absolvieren – unabhängig von Rasse oder Herkunft des Tieres.

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Ab 2026 muss für alle Hunderassen ein Sachkundennachweis absolviert werden. VN/APA/SYMBOLBILD

Das neue Bundesgesetz über den Schutz der Tiere sieht verpflichtend vor: Vier Unterrichtseinheiten mit je 60 Minuten Theoriekurs vor Anschaffung des Hundes, plus eine zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von zwei Jahren. Diese Kurse sind in dem Bundesland zu absolvieren, in dem der Hund gehalten wird, gelten aber bundesweit.

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Das Gesetz sieht auch eine Praxiseinheit für Hundehalter vor.vn/Köchle

Noch fehlen jedoch zentrale Vorgaben: Eine entsprechende Verordnung der zuständigen Bundesministerin, in der Inhalte, Anforderungen und Ausnahmen geregelt werden, wurde bislang nicht erlassen. Auch dem Land Vorarlberg liegt kein Entwurf vor. Eine konkrete Umsetzung kann daher noch nicht geplant werden, wie die Landespressestelle mitteilt.

GEsetzeslage ab 1. Juli 2026

§ 13 (4) Ab 1. Juli 2026 haben Personen, welche die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögeln – mit Ausnahme der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, der Wellensittiche und der Nymphensittiche – anstreben, einen Nachweis allgemeiner Sachkunde durch Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten vor Aufnahme der Haltung dieser Tiere vorzuweisen. Zusätzlich dazu haben Halter von mindestens sechs Monate alten Hunden innerhalb von einem Jahr nach Aufnahme der Haltungen die Erfüllung einer zweistündigen Praxiseinheit mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen. Abweichend von § 4 Z 1 ist jene Person Hundehalter im Sinne dieser Bestimmung, auf welche der Hund in der Datenbank gemäß § 24a registriert ist und das Tier im selben Haushalt gehalten wird. Die dazu erforderlichen Kurse sind in dem Bundesland, in welchem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren. Diese gelten bundesweit. Der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat zur Wahrung des Tierschutzes die erforderlichen Ausbildungsinhalte, Mindestkriterien für die Ausbildung und besondere Sachkunde der Vortragenden dieser Kurse im Hinblick auf die jeweilige Tierart sowie Ausnahmen von der verpflichtenden Absolvierung der Kurse durch Verordnung festzulegen. Die Landesregierungen können bereits zuvor absolvierte Ausbildungen oder Prüfungen zur Erlangung besonderer Sachkunde anerkennen, sofern diese den durch Verordnung festgelegten Anforderungen entsprechen. Die Hundehalterin oder der Hundehalter darf den Hund nur durch Personen beaufsichtigen, verwahren oder führen lassen, die die Voraussetzungen gemäß § 12 erfüllen.

(5) Ist für die Haltung eines Tieres ein Nachweis allgemeiner Sachkunde gemäß Abs. 4 Voraussetzung, so ist dieser bei der Anzeige, Registrierung bzw. Meldung des jeweiligen Tieres oder der Haltung im Sinne des § 24a und § 25 Abs. 1 bzw. im Rahmen eines sonstigen nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Anzeige- oder Bewilligungsverfahrens der Behörde vorzulegen.

Kritik an der Pflicht

Der Theoriekurs wird auch für Reptilien, Amphibien und viele Papageienarten verpflichtet – sehr zum Ärger des Zoofachhandels. Für deren Bundesobmann Andreas Popper wären verpflichtende, tierartspezifische Beratung bei der Tierweitergabe ausreichend gewesen. Solche Beratungen seien im Fachhandel seit Jahren etabliert und hätten sich bewährt.

Auch das Land Vorarlberg sieht die allgemeine Einführung kritisch. Man habe im Gesetzgebungsprozess immer wieder darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung mit erheblichem Aufwand für Halter und Behörden verbunden sei. Ob bestehende Kurse und Schulungen in Vorarlberg künftig anerkannt werden, hängt von der noch ausstehenden Bundesverordnung ab.

Hundetrainer: „Praxis ist entscheidend“

Markus Sommergut, Hundetrainer in Vorarlberg, sieht in der Idee des Sachkundenachweises grundsätzlich Potenzial – sofern sie praxisnah umgesetzt wird. „Viele Probleme entstehen nicht, weil Menschen böse Absichten haben, sondern weil ihnen das Grundwissen fehlt“, sagt er.

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Hundetrainer Markus Sommergut mit seinem Hund Don vn/Marte

Ein reiner Theorietest sei nicht zielführend. Stattdessen brauche es Schulungen, in denen Hundehalter lernen, Körpersprache zu lesen, Verhalten einzuschätzen und in Alltagssituationen richtig zu handeln. „Ein Hund ist ein Lebewesen – da braucht es Verständnis und Praxis, nicht nur Bürokratie“, betont Sommergut.

„Ein verpflichtender Kurs für alle Hundehalter“ - das kommt 2026
„Ein Hund ist ein Lebewesen – da braucht es Verständnis und Praxis, nicht nur Bürokratie“, so Sommergut VN/Köchle

Auch bei der Durchführung der Kurse plädiert er für Praxisnähe: „Sinnvoll wäre, dass erfahrene Hundetrainer eingebunden werden. Nur so kann man gewährleisten, dass der Test wirklich etwas bringt und nicht nur ein Stempel auf dem Papier ist.“

Bis zur geplanten Einführung des Sachkundenachweises im Juli 2026 bleibt noch Zeit – allerdings auch viele offene Fragen. Entscheidend wird sein, wie der Bund die Verordnung ausgestaltet und wie Vorarlberg die Umsetzung letztlich organisiert.

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