Rheintalische Musikschule strebt Öffentlichkeitsrecht an

Direktion stellte Antrag an die Bildungsdirektion: Schülern wie Lehrern soll das Vorteile bringen.
Lustenau Die Rheintalische Musikschule will offiziell den Status einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht erlangen. „Wir verhalten uns wie eine Schule und leisten Bildungsarbeit, doch offiziell sind wir einer Schule nicht gleichgestellt“, erklärt Musikschuldirektor Dietmar Nigsch. Die 65 qualifizierten Lehrkräfte unterrichten täglich zahlreiche Schüler und erbringen dabei einen wichtigen Bildungsbeitrag. „Unsere Arbeit mit den Kindern soll eine staatlich anerkannte Qualität haben. So können die Leistungen, die sie hier erbracht haben, auch an anderen weiterführenden Schulen angerechnet werden“, betont Nigsch und nennt damit einen wesentlichen Vorteil dieses angestrebten Meilensteins für Vorarlberg. Vergangene Woche stellte er das Anliegen der Musikschule in der Gemeindevertretung vor und erhielt von den Gemeindepolitikern einstimmige Zustimmung.

Zeugnisse staatlich anerkannt
Dafür stellt die Rheintalischen Musikschule einen Antrag bei der Bildungsdirektion. Ist dieser erfolgreich, wird er an das Bildungsministerium in Wien weitergeleitet. „Wenn alles klappt, und davon gehen wir aus, sind wir pünktlich zu unserem 80. Jubiläum im Herbst 2026 eine Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht“, sagt Nigsch stolz. Gemeinsam mit seinem Lehrerkollegium hat er in den vergangenen zwei Jahren die Statuten anderer Musikschulen in Österreich studiert und ein eigenes Statut für die Schule erarbeitet. Unterstützung erhielten sie dabei von einem Juristen. „Lediglich in Vorarlberg gibt es noch keine Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht“, berichtet Nigsch.
Was bedeutet das für Schüler und Eltern?
Für die Hauptnutzer der Musikschule, die Kinder, ändert sich durch die geplante Umstellung nichts. Auch Eltern und Gemeinde müssen keine höheren Kosten befürchten. „Es ist eine rein formale Sache. Für Eltern und Schüler entsteht kein Mehraufwand“, betont Nigsch. Der große Vorteil: Alle erbrachten Leistungen werden im Zeugnis staatlich anerkannt und sind lebenslang gültig. Kinder, die in der Musikmittelschule ein Instrument lernen, können dies künftig auch an der Musikschule tun und werden dort benotet. Jenen Schülern, die an eine höhere Schule oder Universität wechseln, werden die Leistungen anerkannt. Das Lehrerkollegium erfährt durch die Neuerung eine Aufwertung: „Sie sind studierte Musikpädagogen und leisten qualitativ hochwertige Arbeit. Ihre Benotungen für die Schüler werden staatsgültig. Das wertet auch ihre Arbeit auf“, so Nigsch. Im Zuge der Umstellung wird der Name der Schule angepasst: Künftig wird sie „Rheintalische Musik- und Kunstschule mit Öffentlichkeitsrecht“ heißen. Damit werden alle Tanz- und Kunstangebote im Namen vereint. Nigsch kann sich vorstellen, das Angebot künftig noch zu erweitern, etwa um Theaterkurse.
Musikalische Unterstützung für Bildungseinrichtungen
Einen weiteren Vorteil sieht Nigsch in der Entlastung der Pflichtschulen: „Wir können Kooperationen mit den Schulen eingehen und sie vor allem beim Musikunterricht unterstützen.“ Dadurch könne die musische Bildung im Land weiter gestärkt werden. BVS


