Haftstrafe für Bankräuber von Dornbirn wurde deutlich “entschärft”

Nach seinem Überfall auf eine Sparkassenfiliale ist ein 39-Jähriger zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden – doch die Haftdauer wurde am Mittwoch herabgesetzt.
Feldkirch, Innsbruck Es war ein Schreckmoment für die Angestellten der Sparkassenfiliale Dornbirn: Am Nachmittag des 30. Juni stürmte ein Mann, maskiert und bewaffnet mit einer Schreckschusspistole, die Bank und forderte von einer Mitarbeiterin Geld. Kaum eine Minute später flüchtete er mit einer Beute von 13.440 aus dem Geldinstitut.
Flucht mit E-Scooter
Er machte sich mit einem E-Scooter aus dem Staub – um nur wenig später in eine schlichte Fahrzeugkontrolle der Polizei zu geraten. Als Räuber überführt, wurde dem in der Schweiz wohnhaften Türken -Anfang September am Landesgericht Feldkirch der Prozess gemacht. Das Urteil lautete vier Jahre unbedingte Haftstrafe wegen des Verbrechens des schweren Raubes.
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Während der Verhandlung in Feldkirch hatte der Anwalt des 39-Jährigen ein Licht auf die triste Lebenssituation seines Mandanten geworfen. Demnach litt der Angeklagte unter Spielsucht, hatte wegen der Plünderung des gemeinsamen Kontos Krach mit seiner Frau und wollte sich umbringen. Schlussendlich entschied er sich dann, die Sparkassenfiliale zu überfallen.
Drei statt vier Jahre Haftstrafe
Gegen die vierjährige Haftstrafe meldete der Verurteilte beim Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck Berufung an. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte zu keinem Rechtsmittel gegriffen. Am Mittwoch fand in Innsbruck die Berufungsverhandlung statt. Sie endete zugunsten des 39-Jährigen. Wie die VN auf Anfrage beim OLG erfuhren, wurde die erstinstanzliche Haftstrafe von vier auf drei Jahre Gefängnis herabgesetzt.