Zweiter “Freispruch” für Winzer Josef Möth

VN / HEUTE • 16:27 Uhr
Zweiter “Freispruch” für Winzer Josef Möth
Ein zufriedenes Lächeln muss sich der Bregenzer Weinbauer Josef Möth auch nach für ihn schadlos verlaufenden Strafverfahren derzeit aufwzingen. vn

Nun entschied auch das Landesverwaltungsgericht: Für Möth ist der Vorwurf der Tierquälerei endgültig vom Tisch. Wirklich zufrieden ist der Bregenzer allerdings nicht.

Bregenz Vor rund zweieinhalb Jahren wurde der Bregenzer Weinbauer Josef Möth erstmals mit einer Strafanzeige wegen Tierquälerei konfrontiert. Tierschützer und schlussendlich auch die Staatsanwaltschaft Feldkirch warfen dem Winzer vor, dass er die Netze zum Schutz seiner Reben nicht fachgerecht gespannt habe, sich dadurch zahllose Vögel in ihnen vergangen hätten und dadurch verendeten.

Im folgenden Prozessmarathon kam es zunächst zu einem Schuldspruch im Sinne der Anklage (also Tierquälerei). Möth wurde zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt, legte dagegen jedoch Berufung ein. Und zwar mit Erfolg.

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Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck aufgehoben. Ein zweiter Rechtsgang am Landesgericht Feldkirch endete schließlich mit einem Freispruch. Wesentlichste Begründung: Der Vorwurf der Tierquälerei sei mangels nachgewiesenem Vorsatz nicht haltbar.

Verwaltungsstrafverfahren

Allerdings lief auch bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Winzer wegen Übertretungen des Tierschutzgesetzes. Dieses Verfahren wurde eingestellt, weil sich die Behörde bei ihrer Entscheidung nach dem Urteil des Landesgerichtes orientierte, also dem „Faktensubstrat“, aufgrund dem in Feldkirch ein Freispruch gefällt wurde.

Gegen die Verfahrenseinstellung stieg wiederum die Vorarlberger Tierschutzombudsstelle auf die Barrikaden. Sie erhob beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Bescheid. Weil ein strafgerichtlicher Freispruch nicht automatisch zu einer Sperrwirkung im Verwaltungsstrafverfahren führe, so die Argumentation der Ombudsstelle. Doch das Landesverwaltungsgericht gab dieser Beschwerde keine Folge. Womit sich der Vorwurf der Tierquälerei gegen Möth auch verwaltungsstrafrechtlich in Luft auflöste.

“Finanzieller Schaden”

Damit müsste der Bregenzer eigentlich zufrieden sein. Ist er aber nicht, wie er es in einem persönlichen Statement an die VN ausdrückt: „Es ergeben sich mir nach fast zweieinhalb Jahren Prozessdauer mehrere Fragen. An mir als Person ist nach dem „Freispruch Nr.2“ bzw. der Einstellung des Verfahrens nicht nur ein finanzieller Schaden hängen geblieben. Ob man den Aufwand der Prozesskosten seitens Richtern, diversen Staatsanwälten, Gutachtern etc. nicht besser einsetzen hätte können, ist durchaus kritisch zu hinterfragen.“